Anzeige wegen Genozid

ANZEIGE VOR DEM IGH WEGEN GENOZID

Südafrika hat am 29. Dezember 2023 Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gegen Israel erhoben und wirft dem Land GENOZID gegen die Palästinenser in Gaza vor.

Südafrika forderte den IGH auf, Israel anzuweisen, seine militärischen Operationen in Gaza sofort einzustellen und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von weiteren genozidalen Taten sowie humanitäre Hilfe zuzulassen.

Am 26. Januar 2024 erließ der IGH Eilmaßnahmen: Israel müsse alle Maßnahmen unterlassen, die Genozidakte ermöglichen, humanitäre Hilfe zulassen und Genozid‑Aufrufe unterbinden. Ein sofortiger Stopp der Militäroperationen wurde allerdings nicht angeordnet.

Das Hauptverfahren läuft noch, ein abschließendes Urteil über den Vorwurf des Genozids könnte allerdings noch mehrere Jahre dauern. Israel wurde jedoch verpflichtet, regelmäßig über die Umsetzung der Eilmaßnahmen zu berichten.

Israel weist die Genozid‑Vorwürfe als „völlig haltlos“ und „blutige Verleumdung“ zurück.

Internationale Unterstützung für die Klage kam u.a. von Mitgliedern der Organisation für Islamische Zusammenarbeit und Ländern wie Malaysia, Türkei, Bolivien, Bangladesch, Malawi, Namibia und weiteren Ländern.


Nicaragua hat am 1. März 2024 vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag Klage gegen Deutschland erhoben. Der zentrale Vorwurf lautet, Deutschland leiste durch politisch, finanziell und militärisch Unterstützung für Israel sowie durch das vorübergehende Aussetzen von Zahlungen an die UNRWA (Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge) BEIHILFE ZUM VÖLKERMORD im Gazastreifen.

Im Detail sind es neben finanziellen Zuwendungen die Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern im Wert von Hunderten Millionen Euro an Israel.

In einem Eilverfahren entschied das IGH am 30. April 2024 mit 15 zu 1 Stimmen, keine vorläufigen Maßnahmen gegen Deutschland zu verhängen. Es wurde weder ein Waffen-Lieferstopp noch eine Wiederaufnahme der UNRWA-Zahlungen angeordnet. Dennoch wurde die Klage nicht abgewiesen, sprich: das Verfahren wird inhaltlich weitergeführt.

Der Gerichtshof äußerte zudem Besorgnis hinsichtlich der humanitären Lage in Gaza und stellte klar, dass Staaten wie Deutschland ihre Sorgfaltspflicht beachten müssen, um eine Beteiligung an einem Genozid zu vermeiden.

Deutschland bezeichnete sämtliche Anschuldigungen als „faktisch und rechtlich unbegründet“. Es habe eine umfassende Überprüfung aller Rüstungsgenehmigungen vorgenommen und betonte seine Verantwortung gegenüber dem humanitären Völkerrecht.

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