juristische Person

Natürliche Person vesus juristische Person

Juristische Person

  • Sie ist eine rechtlich eigenständige Einheit, die nicht identisch mit den ihr zugehörigen Personen ist (AG, GmbH, Vereine, Stiftungen)
  • Sie kann Rechte und Pflichten haben, Verträge abschließen, klagen und verklagt werden sowie Eigentum erwerben
  • Sie entsteht durch Eintragung oder gesetzliche Gründungsvorschrift, je nach Art der juristischen Person.

Natürliche Person

  • Ein Mensch, der Träger von Rechten und Pflichten ist.
  • Die Rechtsfähigkeit beginnt grundsätzlich mit der Geburt, nicht erst durch einen Registereintrag. Der Geburtsregistereintrag dient der Beweissicherung und Dokumentation, begründet aber nicht die Rechtsfähigkeit selbst.
  • Natürliche Personen können handeln, klagen, Eigentum erwerben usw., genauso wie juristische Personen, allerdings auf individueller Ebene.

Eine natürliche Person existiert unabhängig vom Recht und bekommt ihre Rechtsfähigkeit automatisch mit der Geburt. Jeder Mensch ist eine natürliche Person. Für jede natürliche Person gelten die Grund- und Menschenrechte.

Eine juristische Person ist ein rechtlich geschaffenes Konstrukt, welches selbst Rechte und Pflichten hat, Verträge abschließen kann und vor Gericht auftreten kann, also eine rechtlich anerkannte Einheit. Sie existiert nur durch das Recht.

Kann eine Firma einen Menschen führen? Nein, die natürliche Person steht über der juristischen Person!

Macht die BRD aus der natürlichen Person eine juristische Person?

Es gibt Menschen, die behaupten, dass genau dies mit der Geburtsurkunde geschieht, die Transformation zu einem Sachgegenstand. Der Personalausweis ist demnach das Zeichen für ein privates Vertragsverhältnis zwischen der BRD und der dort erwähnten Person, bei welcher die jeweilige Person das Personal darstellt.

Nach deren Aussage deutet die Großschreibung des Namens im Personalausweis auf einen juristischen Gegenstand hin! Das bedeutet, dass ich für die BRD zu einer Sache heruntergestuft wurde, bei welcher die Gültigkeit der Grund- und Menschenrechte zuerst noch geprüft werden muss.

Im römischen Recht wurden Sklaven zum Personal ihrer Sklavenhalter. Damals konnte man diesen Sklavenstatus an der Schreibweise des Namens erkennen: Großbuchstaben = Sklave. Und manche Menschen behaupten, dies sei heute noch immer so.

Angeblich steht deswegen im Personalausweis auch nicht mehr Familienname, sondern nur Name, weil wir als Gegestände geführt werden.

Nach deren Definition verliert man durch den Ausweis seine Bürgerrechte, sofern der Name in Großbuchstaben geschrieben wurde.


Ich finde diese Denkweise sehr interessant. Als juristischer Laie bin ich aber nicht in der Lage, diese Theorie vollends zu verstehen.

Wenn Reichsbürger den Personalausweis ablehnen, so könnte dies ein Grund dafür sein.

Wer dieses Thema in der Öffentlichkeit anschneidet, wird schnell aussortiert.