Nach einem Monat interessiert mich doch der Stand der Ermittlungen. Da das Internet nicht vergisst, kann man den Gesetzesverstoß des Verfassungsschutzes (Verleumdung) jederzeit von überall mit einer WAYBACK MASCHINE überprüfen. Einfach die Seite des Verfassungsschutzes auf das Datum 02.05.2025 zurückdrehen und staunen. Oder: Verfassungsschutz Pressemitteilung klicken.

Polizeipräsidium Stuttgart
Hahnemannstraße 1
70191 Stuttgart
Stuttgart, 04.06.2025
Sachstandnachfrage bezüglich meiner Strafanzeige gegen den Verfassungsschutz wegen Verleumdung (§ 187 StGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor genau einem Monat am 04.05.2025 erstattete ich bei Ihnen Strafanzeige wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB bezüglich der Äußerung des Bundesamt für Verfassungsschutz, als Personen Vizepräsident Sinan Selen und Vizepräsidentin Dr. Silke Willems, Merianstraße 100 in 50765 Köln wegen der Behauptung, bei der alternative für Deutschland handele es sich um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung.
Jetzt interessiert es mich, ob Sie schon Verhaftungen vorgenommen haben. Ich habe ja die beiden Täter benannt. In den Medien habe ich noch nichts von einer Verhaftung vernommen.
Wenn Sie die Straftat selbst noch einmal in Augenschein nehmen wollen, weil Sie meiner Aussage nicht glauben, so benutzen Sie einfach eine WAYBACK MASCHINE, mit welcher man die Website des Verfassungsschutzes Stand 02.05.2025 besichtigen kann. Ich helfe Ihnen gerne dabei.
Der Schutz der Demokratie und ein respektvoller Umgang stehen im Mittelpunkt meines Lebens!
Mit freundlichen Grüßen
Andy Bayer

Ich gehe schwer davon aus, dass das SEK kurz vor der Festnahme des Vizepräsident Sinan Selen und der Vizepräsidentin Dr. Silke Willems, steht. Vielleicht nicht heute, aber morgen gewiss. Dann kehrt endlich wieder Zucht und Ordnung ein und die ewige AfD-Hetze hat ein Ende.
Ich freue mich auf den inhaltlichen Diskurs, welcher dann endlich folgen wird. Doch zuvor müssen die Gesetzesbrecher aus dem Weg geräumt werden.