Dr Ulrich Keck ist Zahnarzt aus dem ostfriesischen Weener und hat anlässlich der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen am 8.11.2024 eine Rede gehalten, die ich unbedingt zitieren möchte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schließe mich der Forderung von Herrn Jens Knipphals, die Corona-Zeit aufzuarbeiten, gerne an. Im Folgenden stelle ich Ihnen einige Fakten und Erkenntnisse dar, die belegen, weshalb eine Aufarbeitung essentiell ist.
RKI-Files
Die 4.000 Seiten der Protokolle des RKI-Corona-Krisenstabs (RKI-Files) wurden ungeschwärzt und vollständig durch einen RKI-Mitarbeiter an die Journalistin Aya Velázquez durchgestochen (er meint: zugespielt). Das RKI hat diese Protokolle als authentisch anerkannt. Aus den RKI-Files geht Folgendes hervor:
Lebenswichtige Erkenntnisse des RKI
Es ist dokumentiert, dass die Wissenschaftler des RKI bereits am 10. Februar 2020 für an COVID-19 schwer erkrankte Menschen lebensrettende Erkenntnisse hatten, die allerdings nie veröffentlicht wurden.
Eine Erkenntnis bestand darin, dass die durch das Virus ausgelöste Erkrankung COVID-19 nach einem milden Verlauf eine schlagartig auftretende Verschlechterung zeigen konnte, die typischerweise zwischen dem 7. und 10. Krankheitstag auftrat. Diese Verschlechterung war bereits von den beiden Corona-Viren SARS und MERS-CoV bekannt, mit denen das Virus SARS-CoV-2 eng verwandt ist, was die Experten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls wissen mussten. Den Experten des RKI war bekannt, dass diese sekundäre und lebensbedrohliche Verschlechterung im Auftreten einer beidseitigen Pneumonie (Lungenentzündung) bestand und die Patienten eine plötzliche und sehr schwere Atemnot entwickelten.
Die andere Erkenntnis bestand darin, dass diese lebensbedrohliche Komplikation eine T-Zellen-vermittelte hyperallergische Reaktion war, die man mit der sofortigen Gabe von Antihistaminika und Glucocorticoiden, also einer ganz normalen Allergietherapie, effektiv behandeln konnte und dass so die schweren oder sogar tödlichen Atemprobleme verhindert werden konnten. Anstatt diese für betroffene Patienten lebenswichtigen Erkenntnisse sofort zu publizieren, wurden sie seitens des RKI mit dem damaligen zuständigen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) besprochen. Nach der Besprechung mit dem Minister wurden diese wichtigen Erkenntnisse nicht publiziert.
Verschweigen und Tod
Hätte man diese Erkenntnisse sofort breit gestreut, hätte jeder Arzt gewusst, was die plötzlich auftretende Atemnot und Pneumonie bedeutete, nämlich nichts anderes als eine Art schwere Allergie mit Atemnot, die auch bei anderen Allergien auftreten und unbehandelt bzw. falsch behandelt zum Ersticken führen kann. Jeder Arzt hätte also gewusst, wie er therapieren musste, wenn das RKI bzw. der Gesundheitsminister Jens Spahn die lebensrettenden Erkenntnisse veröffentlicht hätten, anstatt sie zu verschweigen.
Die Ärzteschaft wurde über den Pathomechanismus – also über die eigentliche Ursache der Lungenentzündung und damit über die Ursache des Erstickens der Betroffenen – im Unklaren gelassen. Anstatt die Patienten beim Auftreten dieser Symptome mit Glucocorticoiden und Antihistaminika zu behandeln, wurden sie intubiert und beatmet. Unter dieser Behandlung starb ein Großteil der Patienten den Behandlungsteams unter den Händen weg, weil die Lungen versagten. Etliche Patienten mussten somit sterben, weil das RKI und der Minister schwiegen.
Dienstanweisung
Es ist an dieser Stelle festzuhalten, dass der Bundesgesundheitsminister sowohl gegenüber dem RKI als auch gegenüber dem PEI weisungsbefugt ist. Für die Jahre 2020 bis 2023 sind in den RKI-Protokollen und in dem in diesem Zusammenhang veröffentlichten internen Mailverkehr über 2.600 Dienstanweisungen seitens des Bundesgesundheitsministeriums an das RKI dokumentiert.
Gefährlichkeit
Es ist dokumentiert, dass das RKI die Gefährlichkeit des Virus SARS-CoV-2 als mäßig und damit von Anfang an als nicht höher einschätzte als die Gefährlichkeit des Influenza-Virus. Somit ordnete das RKI das Virus SARS-CoV-2 von Anfang an nicht als „Killervirus“ ein. Diese Einschätzung deckte sich mit den Ergebnissen der Studien von Prof. John Ioannidis von der Stanford University und dem Ergebnis der Heinsberg-Studie von Prof. Hendrik Streeck von der Universität Bonn vom April 2020.
Lockdowns
Es ist dokumentiert, dass die Wissenschaftler des RKI davon abrieten, einen Lockdown zu verhängen, weil es keine wissenschaftliche Grundlage gab. Daraufhin wurden die Wissenschaftler des RKI angewiesen, ihre Einschätzung der Gefährlichkeit des Virus SARS-CoV-2 von mäßig auf hoch zu setzen und dies nach außen zu vertreten. Einen Tag nach dieser Dienstanweisung wurde von der Regierung unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) der erste Lockdown beschlossen. Er trat am 22.März 2020 in Kraft.
Maskenpflicht
Es ist dokumentiert, dass die Wissenschaftler des RKI davon abrieten, eine FFP2-Maskenpflicht zu verhängen. Sie begründeten dies mit den (oft unbemerkten) Schäden, die durch FFP2-Masken hervorgerufen würden, und der fehlenden Schutzwirkung der FFP2-Masken. Entgegen dem Rat der Wissenschaftler des RKI wurde seitens der Politik eine FFP2-Maskenpflicht verhängt.
Pseudo-Pandemie
Wird bei einem Erreger das Testverhalten geändert und steigen daraufhin die Fallzahlen, spricht man gemäß der Definition des RKI von einer Pseudo-Epidemie/Pseudo-Pandemie. Es ist dokumentiert, dass die Regierung bei SARS-CoV-2 gegen den Rat der Wissenschaftler das anlassbezogene individuelle Testen von Patienten, die mit Beschwerden zum Arzt gegangen waren, durch anlasslose Massentests ersetzte.
Hierzu wurde der von Christian Drosten entwickelte PCR-Test verwendet, obwohl ein PCR-Test weder eine Infektion noch eine Erkrankung feststellen kann und als alleiniges Diagnosemittel ungeeignet ist. Denn ein positiv getesteter Mensch ist nicht zwangsläufig an COVID-19 erkrankt. Die positiven PCR-Tests wurden also entgegen allen medizinischen Standards offiziell zu Corona-Fallzahlen umetikettiert.
Es ist dokumentiert, dass parallel zum Ansteigen der Testungen die sogenannten Corona-Fallzahlen anstiegen. Folglich wurde die Corona-Pandemie herbeigetestet.
Künstlich aufgebläht
Des Weiteren wurden laut dem damaligen Präsidenten des RKI Prof. Lothar Wieler alle positiv getesteten Patienten ungeachtet ihrer tatsächlichen Erkrankung als COVID-19-Fälle gezählt. Ebenso gingen sämtliche Verstorbene, die zuvor positiv getestet worden waren, als COVID-19-Tote in die Statistik ein- unabhängig von ihrer tatsächlichen Todesursache. Mit diesem Prozedere wurden die sogenannten Corona-Fallzahlen und die Anzahl der angeblich an COVID-19 Verstorbenen künstlich in die Höhe getrieben.
AstraZeneca
Es ist dokumentiert, dass der Regierung seit April 2021 bekannt war, dass der Vektor-Impfstoff von AstraZeneca schwere Nebenwirkungen wie Sinus- und Hirnvenenthrombosen hervorrief. Die Bevölkerung wurde hierüber nicht informiert. Die Regierung empfahl der Bevölkerung trotz der Erkenntnisse, sich auch weiterhin mit dem Präparat von AstraZeneca impfen zu lassen.
Wirksamkeit
Es ist dokumentiert, dass seit August 2021 bekannt war, dass die mRNA-Impfstoffe weder vor einer Infektion noch vor einer Weitergabe des Virus schützen und damit keine sterile Immunität erzeugen können. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) entfernte im August 2021 die Aussage von seiner Homepage, die mRNA-Impfstoffe schützten vor einer Infektion. Im September 2021 wurde die Aussage gelöscht, die mRNA-Impfstoffe schützten vor einer Weitergabe des Virus.
Impfpflicht
Um Infektionswege unterbrechen zu können, muss ein Impfstoff in der Lage sein, bei den Geimpften eine sterile Immunität zu erzeugen, so dass Geimpfte den Erreger nicht weitergeben können. Nur wenn eine sterile Immunität erzeugt werden kann, lässt sich die Verhängung einer Impfpflicht medizinisch überhaupt begründen.
Obwohl die RKI-Protokolle das Wissen der Regierung darüber belegen, dass die mRNA-Impfstoffe keine sterile Immunität erzeugen konnten, wurde am 16. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht verhängt. 14 Tage vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht informierte das RKI den Bundesgesundheitsminister schriftlich darüber, dass die mRNA-Impfstoffe nicht in der Lage sind, eine sterile Immunität zu erzeugen.
Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) informierte die Abgeordneten des Deutschen Bundestags nicht über den Inhalt des RKI-Schreibens. Dass die allgemeine Impfpflicht am 7. April 2022 im Deutschen Bundestag durchfiel, lag im Wesentlichen daran, dass sich die Anträge von SPD und CDU gegenseitig behinderten.
Pandemie der Ungeimpften
Es ist dokumentiert, dass es eine „Pandemie der Ungeimpften“ nie gegeben hat, sondern dass dieser Begriff von dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ohne vorherige Rücksprache mit den Wissenschaftlern des RKI erfunden wurde.
Es ist ebenfalls dokumentiert, dass Corona-Fälle sowohl bei Geimpften als auch bei Ungeimpften auftraten. Folglich hatten die 2G- und 3G-Regeln keine wissenschaftliche Grundlage, sondern waren reine Willkür der Regierung. Die beispiellose Hetzkampagne gegen Ungeimpfte und die Einschränkung ihrer Grundrechte erinnerten an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte.
Fazit
Die RKI-Protokolle dokumentieren, dass die politisch Verantwortlichen in der Corona-Zeit nicht etwa Fehler machten, sondern vorsätzlich gegen den Rat der Wissenschaftler des RKI handelten. Es wurde ohne jede Berechtigung autoritär durchregiert – von Ausgangssperren bis hin zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Die Politik gebärdete sich wissenschaftstreu, belog aber in Wirklichkeit die Bevölkerung über die Evidenzgrundlage ihres Handelns und verschwieg lebensrettende Erkenntnisse. Sie orchestrierte eine Pandemie und erzeugte in der Bevölkerung so große Ängste, dass ein Großteil der Menschen panisch wurde und Rettung in Impfstoffen suchte, von denen nichts über die Pharmakokinetik, die Pharmakodynamik und die Pharmakovigilanz bekannt war. Über die modRNA-Impfstoffe war so wenig bekannt, dass noch nicht einmal ein Beipackzettel existierte.
Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfahl Dosierungen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BionTech/Pfizer) für Kinder und Jugendliche, die man mit Fug und Recht als aus der Luft gegriffen bezeichnen kann. Man ignorierte somit alle Erkenntnisse und Regeln, die nach dem Contergan-Skandal zum Schutz der Patienten aufgestellt worden waren.
Menschen wurden einer experimentellen Gentherapie mit ungewissem Ausgang unterzogen, die gemäß der Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) bereits nach zwei Jahren mehr schwere Nebenwirkungen und Todesfälle verursacht hatte als alle anderen Impfstoffe zusammen in 20 Jahren (der Referenzzeitraum beträgt 30 Jahre).
Menschen wurden zu Versuchstieren herabgewürdigt, ohne sie über die Risiken aufzuklären. Die weiteren negativen Folgen für die Gesundheit und das Leben der Geimpften wird die Zukunft zeigen.
Aufarbeitung
Wenn die Corona-Politik und die Impfpolitik nicht aufgearbeitet werden, wäre es im „besten Deutschland aller Zeiten“ offensichtlich problemlos möglich, ins Blaue hinein massenweise Grundrechtsverstöße zu begehen und dabei die Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt zu verspielen.
Des Weiteren hätte Deutschland während Corona erneut gezeigt, dass es bei experimentellen Menschenversuchen an vorderster Front dabei ist.
Deshalb ist nicht nur eine Aufarbeitung bitter nötig, sondern diejenigen, die für das in den RKI-Protokollen dokumentierte Desaster verantwortlich waren, müssen zur Verantwortung gezogen werden.
Es ist an der Zeit, sich öffentlich bei den Maßnahmenkritikern und den vielen Leidtragenden zu entschuldigen – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei den vielen Fachleuten, die weiterhin auf ihr Wissen vertrauten und versuchten, dieses Desaster zu verhindern oder das taten, was nötig war. Viele dieser Fachleute verloren ihre Arbeit, wurden verunglimpft und werden immer noch verfolgt.
Es ist daher an der Zeit, dass diese Menschen rehabilitiert werden.