Am 17.03.2014 erklärte sich die Krim für UNABHÄNGIG. Diese Unabhängigkeitserklärung ist der Streitpunkt: war diese Abspaltung erlaubt? Hat die Krim damit gegen Gesetze verstoßen? Und welche Gesetze waren das?
Für die Menschen gibt es das Grundgesetz und die allgemeinen Menschenrechte. Für Staaten gibt es die Verfassung eines Landes und das Völkerrecht. Diese gesetzlichen Konstrukte muss man sauber trennen:
- Durfte die Krim nach ukrainischem Recht ihre Unabhängigkeit erklären?
- Durfte die Krim nach dem Völkerrecht ihre Unabhängigkeit erklären?
| Die Frage aller Fragen lautet: GESTEHT MAN DER KRIM DAS VÖLKERRECHT ZU, WELCHES EINE ABSPALTUNG ERLAUBT? |
Nach ukrainischem Recht lautet die Antwort eindeutig: NEIN! Die Krim durfte nicht die Unabhängigkeit erklären.
Die Krim war 2014 kein unabhängiger Staat, sondern die Autonome Republik Krim innerhalb der Ukraine. Ihre Autonomie gab ihr eigene politische und administrative Befugnisse, aber kein Recht zur einseitigen Abspaltung.
Die ukrainische Verfassung bestimmt unter anderem:
- Die Ukraine ist ein Einheitsstaat.
- Ihr Staatsgebiet ist innerhalb der bestehenden Grenzen unteilbar und unverletzlich.
- Die Krim ist ein untrennbarer Bestandteil der Ukraine.
- Über eine Änderung des ukrainischen Staatsgebiets kann ausschließlich ein gesamtukrainisches Referendum entscheiden (Art. 73).
Die Krim durfte nach ihrer eigenen Rechtsordnung durchaus lokale Referenden abhalten, aber nicht selbst über die Abtrennung vom ukrainischen Staatsgebiet entscheiden.
Der ukrainische Verfassungsgerichtshof erklärte deshalb am 14. März 2014 den Beschluss des Krim-Parlaments über das Referendum ausdrücklich für verfassungswidrig. Er stellte also vor dem Referendum bereits fest, dass das Krim-Parlament mit der geplanten Abstimmung seine Kompetenzen überschreitet und gegen mehrere Bestimmungen der ukrainischen Verfassung verstößt.
Am 11. März 2014 hatte das Krim-Parlament bereits die „Declaration of Independence of the Autonomous Republic of Crimea and the City of Sevastopol“ beschlossen. Der kommissarische ukrainische Präsident setzte diesen Beschluss am 14. März 2014 wegen Verfassungswidrigkeit außer Kraft.
Damit war die Unabhängigkeitserklärung aus Sicht des ukrainischen innerstaatlichen Rechts nicht legal.
IST EINE UNABHÄNGIGKEITSERKLÄRUNG LAUT VÖLKERRECHT MÖGLICH?
![]() | In keinem Land ist die Abspaltung eines Gebietes auf Grund des Willens der dort lebenden Bevölkerung gesetzlich verankert. Deswegen gibt es das Völkerrecht mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es besagt, dass jedes Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staatsform und seine wirtschaftliche, soziale sowie kulturelle Entwicklung zu entscheiden. |
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat 2010 im Kosovo-Gutachten eine sehr wichtige Aussage getroffen: Das allgemeine Völkerrecht enthält kein generelles Verbot, eine Unabhängigkeitserklärung abzugeben.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag ist das universelle Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen.
WAS WAR DANN MIT DEM REFERENDUM VOM 16. MÄRZ 2014?
Hier wird die Position der internationalen Gemeinschaft wesentlich eindeutiger.
- Am 16. März 2014 fand das umstrittene Referendum statt.
- Am 17. März 2014 erklärte die Krim daraufhin ihre Unabhängigkeit.
- Am 18. März 2014 folgte der Vertrag über den Beitritt zur Russischen Föderation.
Die UN-Generalversammlung verabschiedete am 27. März 2014 Resolution 68/262. Darin stellte sie fest, dass das Krim-Referendum nicht von der Ukraine autorisiert worden war, bekräftigte die territoriale Integrität der Ukraine und erklärte, dass das Referendum keine Gültigkeit besitze und keine Grundlage für eine Änderung des Status der Krim bilden könne.

Das Referendum konnte nach Auffassung der UN keine rechtmäßige Änderung des territorialen Status der Krim bewirken.
Die UN ist übrigends dieses Staatenbündnis, welches Deutschland noch immer als Feindstaat listet.
![]() | In keinem Land ist die Abspaltung eines Gebietes auf Grund des Willens der dort lebenden Bevölkerung gesetzlich verankert. Deswegen gibt es das Völkerrecht mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es besagt, dass jedes Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staatsform und seine wirtschaftliche, soziale sowie kulturelle Entwicklung zu entscheiden. |
DAS SELBSTBESTIMMUNGSRECHT DER VÖLKER
Die russische Argumentation berief sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Dieses Recht existiert tatsächlich im Völkerrecht.
| GESTEHT MAN DER KRIM DAS VÖLKERRECHT ZU, WELCHES EINE ABSPALTUNG ERLAUBT? |
Bedeutet Selbstbestimmung automatisch das Recht einer beliebigen Bevölkerungsgruppe innerhalb eines bestehenden Staates, sich einseitig abzuspalten?
Nein. Im Völkerrecht ist das nicht allgemein anerkannt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker bedeutet zunächst nicht automatisch Sezession. Es kann beispielsweise durch politische Teilhabe, Autonomie und innere Selbstbestimmung verwirklicht werden.
Ein anerkanntes allgemeines Recht auf sogenannte „remedial secession“, also Sezession als letztes Mittel bei schwersten und andauernden Menschenrechtsverletzungen, ist völkerrechtlich umstritten. Und selbst diejenigen, die ein solches Recht vertreten, müssten zusätzlich zeigen, dass dessen Voraussetzungen erfüllt waren.
![]() | In keinem Land ist die Abspaltung eines Gebietes auf Grund des Willens der dort lebenden Bevölkerung gesetzlich verankert. Deswegen gibt es das Völkerrecht mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es besagt, dass jedes Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staatsform und seine wirtschaftliche, soziale sowie kulturelle Entwicklung zu entscheiden. |
DER INTERNATIONALE GERICHTSHOF
Die juristisch präzise Antwort auf die Frage „War die Unabhängigkeitserklärung der Krim am 17.03.2014 nach ukrainischem Recht erlaubt?“ lautet: Nein. Sie widersprach der ukrainischen Verfassung und überschritt die Kompetenzen der Krim.
„Ist schon die bloße Erklärung der Unabhängigkeit nach allgemeinem Völkerrecht verboten?“
Nein, so pauschal kann man es nicht sagen. Der IGH hat ausdrücklich festgestellt, dass das allgemeine Völkerrecht kein generelles Verbot von Unabhängigkeitserklärungen enthält.
„Durfte die Krim dadurch völkerrechtlich wirksam aus der Ukraine austreten?“
Nein – dafür gab es keine anerkannte Rechtsgrundlage. Insbesondere war das Referendum nicht nach ukrainischem Recht autorisiert und wurde von der UN-Generalversammlung als ohne Gültigkeit für eine Änderung des Status der Krim bewertet.
| Meine persönlich Meinung: Das Asow-Bataillon, das DUK (Ukrainian Volunteer Corps, Pravyj Sektor) und das Dnipro-Bataillon haben dafür gesorgt, dass ca 15.000 pro-russische Ukrainer in der Zeit von 2014 bis 2022 gestorben sind. Noch mehr pro-russische Ukrainer sind nach Russland geflüchtet. Man könnte also sagen, dass sich 2014 etwas grundlegendes in der Ukraine verändert hat. Die Bürger und die Führung auf der Krim hat dies kommen sehen und hat sich mit dieser Unabhängigkeitserklärung versucht in Sicherheit zu bringen. Auch wenn die Gesetze der Ukraine eine solche Abstimmung nicht erlauben, so ist sie doch gefühlt erlaubt. Es geht schließlich darum, Menschenleben zu retten. Und in einem solchen Notfall gelten nach meinem Verständnis andere Gesetze. |
SCHLUSSWORT
Die Krim verletzte mit ihrer Abspaltung zwar ukrainisches Verfassungsrecht. Das Völkerrecht hingegen erlaubt eine einseitige Unabhängigkeitserklärung.
MEIN SCHLUSSWORT
Würden wir es schaffen, Russland nicht als Feind zu sehen, sondern als Kämpfer gegen Nazis in der Ukraine, könnten wir in den Modus kommen, dass wir uns schämen müssten, Selensky so unterstützt zu haben, wie wir es taten. Selensky hat einen recht undemokratischen Führungsstil an den Tag gelegt, welchen wir nicht hätten unterstützen sollen. Selenskys Krieg
Ein Kumpel meinte, dass das Bundesland Bayern sich ja auch nicht einfach so von Deutschland abspalten könne. Und er hat damit recht. Wenn allerdings Deutschland anfinge, sich komisch gegenüber Bayern zu verhalten, kann dadurch eine Situation entstehen, die eine Abspaltung rechtfertigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden: Bundesländer sind keine „Herren des Grundgesetzes“. Eine Abspaltung von dem Freistaat Bayern ist rechtlich unmöglich, da die Bundesrepublik Deutschland ein unteilbarer Bundesstaat ist. Volksbegehren oder Volksentscheide dazu wurden vom Gericht verboten.
Das Völkerrecht hingegen steht über den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Und das darin enthaltene Selbstbestimmungsrecht der Völker lässt eine neue Gesetzumgebung erblühen.
Das ist übrigends genau die gleiche Ausgangsbasis, wie auf der Krim.


