
Sexuelle Belästigung wird in Deutschland sowohl im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch im Strafgesetzbuch (§ 184i StGB) geregelt.
Warum wird es an zwei Stellen behandelt?
Weil unterschiedliche Schutzziele verfolgt werden: Das AGG schützt die Würde und Gleichbehandlung in Arbeits- und bestimmten zivilrechtlichen Verhältnissen, während das Strafrecht die sexuell motivierte Tat ahndet.
Der weniger schwere Bereich wird durch das AGG geregelt. Es schützt die Würde von Menschen insbesondere im Arbeitsleben und in klar definierten zivilrechtlichen Bereichen, sieht aber keine strafrechtlichen Sanktionen vor. Strafrechtliche Folgen entstehen nur, wenn das Verhalten zugleich eine gesonderte Straftat erfüllt, etwa Beleidigung (§185 StGB) oder Nötigung (§240 StGB). Zum AGG gehören belästigende Blicke, anzügliche Äußerungen sowie E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten mit sexuellem Inhalt.
Der härtere Teil betrifft das Strafgesetzbuch mit §184i. Dieses Gesetz greift dann, wenn man körperlich aktiv wurde und das Opfer unsittlich berührt hat. Zwingend für diese Kategorie ist der körperliche Kontakt. Liegt keine körperliche Berührung vor, dann ist es keine Straftat nach §184i StGB.
Wer gegen §184i StGB verstoßen hat, kann durch ein Urteil den Status vorbestraft erhalten und kann bis zu 2 Jahren ins Gefängnis wandern.
Ein Verstoß gegen das AGG sieht keine Haftstrafe vor. Ebenso kann man durch einen Verstoß gegen das AGG nicht den Status vorbestraft erlangen. §3 Absatz 4 des AGG definiert, was unter sexueller Belästigung im Sinne dieses Gesetzes zu verstehen ist.
Für das Arbeitsrecht gilt: Bei einem Vorwurf sexueller Belästigung muss der Arbeitgeber den Sachverhalt prüfen. Jeder Hinweis ist aufzuklären! Maßnahmen müssen sich jedoch nach dem tatsächlichen Befund richten.
Wenn ein unerwünschtes, sexuell motiviertes Verhalten im AGG-Bereich vorliegt, welches die Würde einer Person verletzt, führt dies in der Regel zu einer Abmahnung, bei Wiederholung zu einer fristlosen Kündigung.
Eine Straftat nach §184i führt gewöhnlich zu einer fristlosen Kündigung und einer Anzeige.

Im Internet gibt es Präsentationen, die diese Teilung von AGG und StGB nicht vornehmen. Dadurch entsteht bei juristischen Laien schnell ein Chaos, wodurch dann die Einsortierung einer Tat völlig falsch sein kann. Aber deswegen erschuf Gott den Andy Bayer, der genau hier Klarheit schafft.

Ich predige ja immer, dass Ihr mir nichts glauben dürft. Diesmal tue ich das nicht.
ChatGPT ist zwar nicht komplett neutral, aber was Gesetzeskunde betrifft, ist diese Maschine eine verlässliche Stütze. Bei Zweifeln könnte man also den gesamten Text, oder nur den Teil, welchen man anzweifelt, markieren und in ChatGPT einfügen und schauen, wie diese Maschine reagiert.

Gewöhnlich sagt ChatGPT, dass Andy Bayer recht hat. Diese Maschine kennt mich.
Natürlich ist sexuelle Belästigung nach §184i auch immer ein Verstoß gegen das AGG.
Ein Mörder verstößt auch immer gegen §224 gefährliche Körperverletzung.

