der Spannungsfall

Der Spannungsfall ist ein Ausnahmezustand der ganz besonderen Art. Er darf nur bei akuter Bedrohungslage ausgerufen werden und ist die Vorstufe zum Verteidigungsfall. Um ihn auszurufen bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Bundestag.

Durch diesen Zustand

  • darf jeder Bürger und jede Firma enteignet werden.
  • tritt die Wehrpflicht in Kraft.
  • muss jeder den Anweisungen des Staates folge leisten.

Der Spannungsfall ist die letzte Eskalationsstufe bei einem drohenden Angriff. All diese Regelungen dienen der Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates.