Als ich mal wieder geblitzt wurde, stand ich vor dem Dilemma, dass ich den Verstoß zwar zugeben wollte, aber trotzdem etwas wichtiges dazu zu sagen hatte. Hierfür war das Formular aber nicht gemacht. Also scannte ich das Blatt ein und machte aus dem Punkt „Wird der Verstoß zugegeben? JA“ das Feld „JA, ABER… (Bitte Angaben beachten!)“. So konnte ich meinen wichtigen Text los werden.
Die altdeutsche Schrift habe ich deswegen gewählt, weil ich wollte, dass ein Mensch dieses Schreiben liest und nicht eine Maschine. Gute Schriftenerkennungs-programme kommen zwar heute auch mit Handschrift und gebrochenen alten Schriften zurecht, aber haben die städtischen Behörden so gute Software?
Mein Anliegen wurde nur unbefriedigend bearbeitet. Man hat sich nicht für den grellen orangefarbenen Blitz entschuldigt, der mich während meiner Fahrt geblendet hat. Nein, ich musste sogar noch eine Bearbeitungsgebühr zusätzlich bezahlen. Ich weiß nicht, ob ich zukünftig weiter mit solch unfreundlichen Behörden Geschäfte machen werde…
Für all Jene, die auch schon mal über so etwas nachgedacht haben, rechnet nicht mit einer Entschuldigung. Rechnet mit einer Erhöhung der Kosten. Coolness hat ihren Preis…
Hier folgt das Anschreiben in Textform:
Anhörung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ihnen wird zur Last gelegt, am 15.04.2004 um 21:24 Uhr in Stuttgart-Hedelfingen B10 Richtung Stadteinwärts als Führer des PKWs mit dem amtlichen Kennzeichen WN-SK 360 folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit abzüglich Toleranz: 102 km/h.
§ 41 Abs. 2, § 49 StVD; § 24 StVG; 11.3.4 BKAT
Sie wurden vom Fahrzeughalter als Nutzer des Fahrzeuges genannt.
Hinweis: Wenn Sie sich nicht äußern wollen, kann das Foto mit Ihrem in Pass- oder Personalausweisregister hinterlegten Foto verglichen werden.
Stuttgart, den 24.05.2994
Und hier ist die Antwort, welche ich zurückgeschrieben habe:
Punkt 3. Angaben zur Sache
Ja, aber … (Bitte Angaben beachten)
da ich zur Tatzeit von einem grellen, orange-farbigen Blitzlicht geblendet wurde, kann ich mich zu der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht äußern. Dieses Blitzlicht war so grell, dass es einen Moment brauchte, bis ich wieder klar sehen konnte. Ich glaube aber nicht, dass ich schneller als einhundert km/h gefahren bin.
Trotz dieses Blitzes habe ich mich nicht ablenken lassen. Damit habe ich Ihren Test bestanden und es ist mir eine Ehre, den Punkt als Auszeichnung dafür annehmen zu dürfen.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Tests zur Verfügung. Nur bitte machen Sie solche Tests nicht zu oft mit mir, denn sonst laufe ich Gefahr zu erblinden und könnte dann ja nie wieder Auto fahren. Das wäre sehr schade.
Ich halte ja dieses Blitzlicht der stationären und mobilen Blitzer für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Da fährt man ja eh schon recht zügig. Aber als ob das nicht schon gefährlich genug sei, wird man auch noch geblendet. Diese Blender sollte man anzeigen! Das ist verantwortungslos!