Da viele Bewerber in ihrer Bewerbung lügen und sich besser verkaufen, als sie wirklich sind, kann man diesen Aussagen heute nicht mehr trauen. Da ist es schön, die Meinung eines Dritten zu hören. Genau hier kommt das sogenannte Arbeitszeugnis ins Spiel.
Ein Arbeitszeugnis soll einem neuen potentiellen Arbeitgeber die Möglichkeit geben, etwas über den zukünftigen Mitarbeiter zu erfahren.
In einem Arbeitszeugnis findet eine eigene Sprache statt. Was sich für den Laien nach einer positiven Bewertung anhört, kann in Wirklichkeit genau das Gegenteil bedeuten.
Leider gibt es ein gerichtliches Urteil, wonach ein Arbeitszeugnis die Wiederaufnahme einer neuen Arbeit nicht erschweren darf. Sprich: wer mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist, kann so lange klagen, bis er endlich seine gewünschte Beurteilung erhält.
Also auch ein grottenschlechter Mitarbeiter kann so zu einem ausgezeichneten Arbeitszeugnis kommen.
Dieser Umstand macht das Sammeln solcher Formulare überflüssig, denn dadurch werden sie nichtssagend bzw obsolet.
Deswegen erfolgt in meiner Bewerbung an der Stelle der Arbeitszeugnisse immer folgende Belehrung:
Arbeitszeugnisse
Weil Arbeitszeugnisse bei negativer Bewertung angefochten werden können, bis selbst ein schlechter Ex-Angestellter eine uneingeschränkt positive Bewertung im Arbeitszeugnis stehen hat, verlieren diese Scheine ihren Sinn. Deswegen halte ich das Sammeln solcher Formulare für überflüssig.
Gerne überzeuge ich Sie im Vorstellungsgespräch, durch Probearbeiten oder gar in einem Praktikum von meinen Fähigkeiten.
Da ich aber nicht der Mittelpunkt der Welt bin (noch nicht!), entscheiden Sie selbst, ob meine Idee gut ist. Ich halte sie für klug und weise, aber es ist entscheidend, wie dies der Empfänger einer Bewerbung sieht.