Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dabei müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sein. Mit ihrer Unterschrift besiegeln sie ihre Einigkeit. Von diesem Augenblick an gelten die im Aufhebungsvertrag vereinbarten Regelungen.

Ein Aufhebungsvertrag regelt Dinge wie Resturlaub und Abfindung, schafft dem Arbeitgeber aber auch die Gewissheit, dass von diesem Arbeitnehmer keine Klage mehr angestrebt werden kann, wie dies bei einer fristlosen Kündigung der Fall ist.

Ein Aufhebungsvertrag muss immer in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Er darf nicht unter Druck entstehen. Die Drohung einer fristlosen Kündigung ist ein solcher Druck.

Der Vertrag darf auch nicht aus einer Stress-Situation heraus unterzeichnet werden. Und es sollten beiden Seiten die Möglichkeit einer anwaltlichen Beratung eingeräumt werden.

Durch den Aufhebungsvertrag umgeht der Arbeitgeber das Kündigungsschutzgesetz. Dieser Umstand macht diesen Vertrag für den Arbeitgeber natürlich sehr anstrebenswert.

Ein Aufhebungsvertrag kann auf dem Arbeitsamt zu einer dreimonatigen Sperrzeit führen, was bedeutet, dass man mal eben schnell auch noch Bürgergeld beantragen muss.

Bürgergeld zu beantragen ist für Deutsche sehr schwierig!

Unterzeichnen Sie einen solchen Vertrag nicht auf das Drängen der Vorgesetzten. Nehmen Sie sich Bedenkzeit, die sie dazu nutzen sollten, einen Anwalt um Rat zu fragen.

Sprechen Sie Dinge wie Urlaubstage-Regelungen und Abfindung VOR der Unterzeichnung an und sehen Sie zu, dass diese Regelungen in schriftlicher Form in diesen Aufhebungsvertrag einfließen.

Alles Gesprochene ist in der späteren Beweisführung schwer nachweisbar. Die vertraute Chefin hat keinen Grund, sich nach der Unterzeichnung an mündliche Vereinbarungen zu erinnern.


Was kann einen Aufhebungsvertrag ungültig machen?

  • Drohungen und massiver Druck (§ 123 BGB)
  • Verweigerung der Beratung mit einem Rechtsanwalt
  • Keine Zeit zum Prüfen des Vertrages einräumen
  • Keine Bedenkzeit einräumen
  • Keine schriftliche Anhörung vor der Ausarbeitung des Vertrages einholen
  • Emotionale Überrumpelung bsw durch die Androhung einer möglichen Vorstrafe oder dergleichen

Wenn Sie sich alleine in einem Gespräch mit ihren Vorgesetzten befinden, verändert sich das Gesprächsklima zu Ihren Gunsten, wenn Sie ankündigen, dass Sie das Gespräch aufzeichnen werden.

Jedes Handy hat diese Funktion. Und jeder Arbeitgeber ist durch diese Aufnahme gezwungen, sich an einen respektvollen Umgang zu halten. So wird jede Form der Einschüchterung verunmöglicht.

Seien Sie sich sicher: Ihr Arbeitgeber weiß genau, wodurch ein Aufhebungsvertrag ungültig wird. Nutzen Sie das für sich aus.

Verbietet Ihr Vorgesetzter diese Aufzeichnung, ist das ein Indiz, dass er vor hat, sich nicht an die Spielregeln zu halten. Das ist der Moment, wo Sie in Betracht ziehen sollten, das Gespräch abzubrechen.

Rechtlicher Hinweis: Eine heimliche Aufzeichnung ist verboten! (§201 StGB)