Biologics

BIOLOGICS ist ein regulierter Oberbegriff für bestimmte biologische Arzneimittel, zu denen je nach System auch Impfstoffe zählen können.

In Krankenhausordnungen wurde dieser Begriff jetzt neu aufgenommen, weswegen am Verschwörungsstammtisch behauptet wurde, dass man damit jeden Krankenhausbesucher ohne seine Zustimmung impfen könne. Aber das ist nicht wahr!

Selbst wenn der Ausdruck Biologics in die Krankenhausordnung aufgenommen wurde, bleiben gewisse Gesetze zum Schutze der Patienten in Kraft. Genannt werden muss hier § 630d BGB, in welchem folgende Punkte behandelt werden:

  • Vor jeder medizinischen Maßnahme muss der Behandelnde die Einwilligung des Patienten einholen.
  • Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, muss die Einwilligung einer berechtigten Vertretung eingeholt werden, soweit keine Patientenverfügung etwas anderes regelt.
  • Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn vorher aufgeklärt wurde.
  • Ohne Einwilligung ist eine Behandlung nur in einem unaufschiebbaren Notfall zulässig, wenn keine rechtzeitige Zustimmung eingeholt werden kann und die Maßnahme dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Bewusstlosigkeit, Apathie und Drogenrausch sind Grauzonen, in welchen die Ärzte sorgfältig abwägen müssen, welche Schritte sie einleiten. Im Zweifel muss das Überleben des Patienten mit allen Mitteln gesichert werden.


Die Corona-Verschwörung hat uns den Glauben an das Gute im Gesundheitssystem genommen, weswegen wir etwas angespannt sind. Diese Anspannung ist gerechtfertigt. Wenn Ursula von der Leyen mit Bill Gates gemeinsam beredet, wieviele Kinder geimpft werden müssen, sollte uns das nachdenklich stimmen.

Beide genannten Personen wurden nicht vom Volk gewählt, treffen aber Entscheidungen über das Volk!