Corona-Maßnahmen

Am 07. Januar 2022 wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

MASKENPFLICHT

Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken dringend empfohlen.

Diese Empfehlung wurde von den Ladenbesitzern so umgesetzt, dass einem ohne Maske der Zutritt verwehrt wurde. Das stellt eine unerlaubte Diskriminierung dar.

KONTAKTVERBOT

Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.

Sonderregeln für gewisse Personengruppen stellen immer eine Bevorzugung bzw Benachteiligung dar. Alle Menschen sind gleich.

AUSGANGSSPERREN

Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Die Einhaltung dieser Regeln wird streng kontrolliert.

Auch der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen etc.) ist weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G) und wird ergänzend kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus).

Clubs und Diskotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen bleiben verboten.

Nicht Inhaftierte haben eigentlich eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit.

ISOLATION

Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne: Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen.

Knast ist deswegen eine Bestrafung, weil man dabei von seinen Bekannten weggeschlossen wird. Diese Bestrafungsmethode bei der gesamten Bevölkerung anzuwenden, ist ein interessanter Ansatz.

IMPFEN

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die Impfkampagne mit Hochdruck fortgesetzt wird. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, soll zeitnah eine Booster-Impfung ermöglicht werden. Die Booster-Impfung vermittelt den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten angesichts der Notwendigkeit, eine hohe Impfquote zu erreichen, eine allgemeine Impfpflicht für nötig.

Für Kulturveranstaltungen gelten die 2G- und 2G-Plus-Regelungen.

Impfen stellt immer eine Körperverletzung dar, da der zu Impfende mit einer Nadel durchbohrt wird. Werden dann noch giftige Substanzen verabreicht, so ist das schwere Körperverletzung, die bisweilen sogar tödlich enden soll.


Passagen wurde gekürzt und teilweise leicht verändert.