der neue EU-Führerschein

Seit dem 19. Januar 2013 sind neu ausgestellten deutschen Führerscheine im Scheckkartenformat (AM, A1, A2, A, B, BE) nur noch 15 Jahre gültig, danach müssen sie erneuert werden. Diese Neuregelung dient natürlich unserer Sicherheit, da so gewährleistet ist, dass das im Führerschein abgebildete Foto nicht älter als 15 Jahre ist.

Der alte Führerschein ist ein amtliches Dokument mit unbeschränkter Gültigkeitsdauer. Das bedeutet, dass dieser neue Führerschein ein Downgrade darstellt. Dazu muss die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Führerscheins vom Besitzer übernommen werden. Kann man die Bürger zu solch einem Schritt zwingen?

Ein Führerschein ist ein amtliches Dokument. Wer seine Gültigkeit anzweifelt, braucht gute Argumente.

Der neue Führerschein wird gerne EU-Führerschein genannt. Wenn die EU neue Gesetze verabschiedet, dann gelten diese gewöhnlich ungeachtet der nationalen Regelungen für die gesamte EU. So ist es auch hier.

In wie fern der alte Führerschein von der EU für ungültig erklärt werden kann, bleibt abzuwarten.