
Der Spannungsfall ist ein Ausnahmezustand der ganz besonderen Art. Er darf nur bei akuter Bedrohungslage ausgerufen werden und ist die Vorstufe zum Verteidigungsfall. Um ihn auszurufen bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Bundestag.
Durch diesen Zustand
- darf jeder Bürger und jede Firma enteignet werden.
- tritt die Wehrpflicht in Kraft.
- muss jeder den Anweisungen des Staates folge leisten.
Der Spannungsfall ist die letzte Eskalationsstufe bei einem drohenden Angriff. All diese Regelungen dienen der Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates.
