Es ist nichts so umstritten, wie die GEZ-Gebühr. Viele Halbwahrheiten kursieren, ob man diese Gebühr nun bezahlen muss oder nicht. Eine Verschwörungstheorie?
Prinzipiell muss jeder Bürger in Deutschland diese Gebühr bezahlen. Dabei handelt es sich um keine Steuer. Eine Steuer müsste ja auch gerecht angelegt sein. 18,36 Euro belasten den Armen wie den Reichen gleichermaßen. Das hört sich gerecht an, ist jedoch ungerecht: Einen Armen mit 1.000,- Euro im Monat belastet ein Betrag von 18,36 wesentlich höher, als einen Wohlhabenderen, der 10.000,- Euro im Monat verdient. Der GEZ-Beitrag ist also ungerecht.

Wer Sozialhilfe oder Bürgergeld bezieht, kann sich von dieser Gebühr befreien lassen. Dies gilt auch für Studenten, die BaföG beziehen und Azubis, die BAB bekommen. Ebenfalls befreit werden können Pflegebedürftige und Taub-Blinde Menschen. Wer sehr wenig verdient, kann über einen Härtefall-Antrag ebenfalls befreit werden.
Es gibt in Deutschland aber auch einen Kreis von Verweigerern, die diesen Beitrag nicht bezahlen. Auf deren Konto sammelt sich eine gewisse Schuld an, die dann irgendwann über einen Gerichtsvollzieher eingefordert wird. Wird diese Schuld nicht beglichen, so droht sogar Gefängnis.
Ob die Forderung des Beitragsservices berechtigt ist, oder nicht, darüber streiten sich seit vielen Jahren die Gerichte. Der Beitragsservice ist kein Amt. Es handelt sich um keine staatliche Einrichtung, keine Behörde. Es ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung (nach deren Selbstauskunft). Die GEZ-Gebühr ist also keine Steuer. Ist diese ursprüngliche Forderung also gerechtfertigt?
Eine Forderung kann juristisch rechtens werden, wenn der, der fordert, gewisse Regeln beachtet. Dies tut der Beitragsservice sehr genau.
Michelle Michel behauptet, die Eintreibung des Rundfunkbeitrages als Steuer sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Sie hat dazu ein Buch geschrieben (hier als PDF), welches aber sehr mühsam zu lesen ist.

Wie verweigert man richtig?
Man darf nicht einfach aufhören zu bezahlen. Es bedarf einer formellen Abmeldung. Dazu gibt es auf der Website des Beitragsservice einen Button mit „Wohnung abmelden“. Darüber gelangt Ihr zu einer Auswahl, wo Ihr „ins Ausland ziehen“ auswählen müsst. Wenn Ihr zu dem Punkt „Nachweis“ kommt, so darf dieser einfach übersprungen werden.
Wenn Ihr dies alles ausgefüllt habt, bekommt Ihr wenige Tage später eine Abmeldebestätigung zugesandt. Damit seid Ihr frei!
Hier ein Video, welches diese Anleitung noch einmal genauer erklärt:
Hier der gleiche Typ mit aktuellerem Clip
Einen anderen Weg schlägt die Rechtsanwältin Karolin Ahrens vor. Sie sagt, dass es eine Gesetzesänderung gab, dass der Gerichtsvollzieher nicht mehr vollstrecken darf. Laut ihrer Aussage ist der Festsetzungsbescheid fehlerhaft formuliert. Hier gehts zum Clip Für diesen Weg gehen Sie einfach auf www.keinrundfunkbeitragmehr.de
Ein hilfreiches Buch für einen tieferen Diskurs über das Verweigern des Rundfunkbeitrages ist dieses Buch:

Hier ein Beitrag von der Anstalt über die Verstrickungen der Medien
Und hier folgt noch ein Bild, welches die vier Riesen zeigt, von welchen all unsere Medien zu uns kommen: Bertelsmann, Axel Springer, Verlagsgruppe Holtzbrinck und Burda Media

Zahlst Du Deine Stromrechnung nicht, so stellen sie Dir dem Strom ab.
Zahlst Du Deine Wasserrechnung nicht, drehen sie Dir das Wasser ab.
Zahlst Du keine GEZ, so dreht Dir keiner die Medien ab. Dur sollst nach Möglichkeit weiter konsumieren. Die Schulden häufen sich geduldig an. Das ist alles.
Gehirnwäsche oder Propaganda soll keinesfalls gestoppt werden. Das sollte uns zum Nachdenken bringen!