Grundsicherung im Alter

Unser Rentensystem ist so aufgebaut, dass man gefühlt 250 Jahre lang arbeiten muss, damit man einigermaßen von seiner Rente leben kann. Wer nicht selbst eine Vorsorge trifft, hat gute Chancen in Altersarmut zu geraten. Doch bei einem geringen Verdienst auch noch etwas zur Seite schaffen ist für viele schlicht nicht möglich.

Damit in Deutschland keiner verhungern muss, hat der Staat für Rentner eine Sozialleistung Namens Grundsicherung im Alter installiert. Wer also nicht genug Rente bezieht, hat einen Anspruch auf diese Leistung.


Nicht genug Rente bedeutet, wenn nach Abzug von

  • Miete (bis zu einer gewissen Mietobergrenze)
  • Heizkosten
  • Wasser, Abwasser
  • Müllgebühren

weniger als 563,- Euro zum Überleben übrig bleibt.

Die Mietobergrenze variiert je nach Ort und muss daher selbst herausgefunden werden.


Von der GEZ-Gebühr (18,36 Euro pro Monat) kann man sich übrigends dann befreien lassen, wenn man diese Leistung in Anspruch nimmt!


Wer einen solchen Antrag stellen will, benötigt eigentlich nur 3 Dinge:

  • Übersicht über alle Zahlungseingänge (Vermietungen, Renten, Pflegegeld*)
  • Übersicht sämtlicher Besitztümer (Auto, Aktien, Yacht, Villen etc)
  • Übersicht über sämtliche Zahlungsausgänge (Miete, Strom, Heizung, Versicherungen, Wasser/Abwasser)

Gut, er benötigt dazu natürlich noch einen gültigen Ausweis, eine Krankenkassen-Karte und eine Kopie der Kontoauszüge der letzten 3 (manchmal auch 6) Monate.

Dazu muss natürlich der entsprechende Antrag auch noch ausgefüllt werden.

Damit nichts schief geht habe ich hier ein hilfreiches PDF zum Ausdrucken

Pflegegeld wird übrigends nicht als Einkommen angerechnet!

Das Problem ist, dass viele Ältere den Gang zum Sozialamt scheuen, weil sie sich dafür schämen. Doch eigentlich sollte sich der Staat schämen, dass er ein Rentensystem installiert hat, welches nicht funktioniert.

Ein weiteres Problem ist, dass viele Ältere noch nie etwas von dieser Leistung Grundsicherung im Alter gehört haben. Es liegt also an uns, die Alten darauf hinzuweisen, dass es da etwas gibt, wovon sie Gebrauch machen sollten.

Wenn Sie nicht genau wissen, welches Amt für Sie zuständig ist, dann sollten Sie chatgpt nutzen. Dort kann man fragen: „Wenn ich in Buxtehude wohne, wo beantrage ich da Grundsicherung im Alter?“ Sie bekommen als Antwort die genaue Anschrift.

1,3 Millionen Menschen beziehen Grundsicherung im Alter,
weitere 1,8 Millionen Menschen hätten ein Anrecht auf diese Leistung.

Beantragt wird Grundsicherung im Alter

  • auf dem Sozialamt
  • auf dem Bürgeramt
  • auf dem Rathaus
  • auf dem Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung

Sollte der Antrag nicht komplett sein, so beantragen Sie Grundsicherung im Alter dennoch, denn ab dem Tag des gestellten Antrages kann die Leistung ausbezahlt werden. Dabei ist egal, ob der Antrag erst einige Tage später komplett wurde.

Auch als Eigenheimbesitzer können Sie Grundsicherung im Alter beantragen. Es wird Ihnen Ihre Immobilie nicht geraubt, wenn sie angemessen ist. Das bedeutet im Klartext, dass eine einzelne Person ein bis ca 90 qm großes Eigenheim (Wohnung/Haus) haben darf. Bei zwei Personen darf das Eigenheim bis ca 120 qm groß sein.

Wohnt man zu zweit in einer Wohnung, so wird die Miete natürlich geteilt. Allerdings steht jeder Person nach Abzug der Miete etc 563,- Euro zu.

Ein hilfreiches PDF zum Ausdrucken

Deutschlands Steuergeldausgaben 2024


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