Handel mit Diebesgut

Als der Staat mal wieder eine CD-ROM mit Daten über Steuerflüchtlinge kaufen wollte, musste ich den Staat ermahnen, dass die Gesetze, die dieser Staat von seinen Bürgern einfordert, auch für den Staat selbst gelten.


Handel mit Diebesgut (Hehlerei)

ANDY BAYER – BRUCKWIESENWEG 8 – 70734 FELLBACH

Staatsanwaltschaft Stuttgart

Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

19.02.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Erwerb von geklauter Ware ist in Deutschland mit dem Paragrafen 259 geregelt. Schon allein der Versuch Diebesgut käuflich zu erwerben ist strafbar.

Nun haben die Steuerfahnder im Fall Zumwinkel mehrere Millionen Euro dafür ausgegeben, um in den Besitz geklauter und vertraulicher Bankdaten zu gelangen. Dies ist Hehlerei und ist in Deutschland nach geltendem Recht nicht erlaubt.

Ein Rechtsstaat muss sich auch in Zeiten knapper Kassen an gewisse Gesetze halten.

So gerne ich die Steuerflüchtlinge selbst hängen sehen will, so ungern muss ich den Staat (allen voran die Steuerfahnder) hier der Hehlerei bezichtigen.

Bitte gehen Sie dieser Sache mit ähnlicher Vehemenz nach, wie Sie einst die Hakenkreuz-Terroristen gejagt haben.


Voller Dank und mit freundlichen Grüßen

Andy Bayer


Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat damals wegen diesem Schreiben ein Verfahren eröffnet, in welchem gegen den Bundesnachrichtendienst wegen Hehlerei ermittelt wurde. Dieses Verfahren wurde aber mittlerweile ergebnislos eingestellt.

Hakenkreuz-Terroristen ist eine Anspielung an die aufwändige Jagd nach diesen Menschen, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz auf dem T-Shirt trugen.

Ich hab nie nachgeforscht, was aus diesem brisanten Fall wurde. Wenn es Sie interessiert: 3 Js 18258/08

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart