
Richter in ganz Deutschland sprechen ihre Urteile IM NAMEN DES VOLKES.
Aber tun sie das wirklich?
Das Volk ist häufig mit der Rechtssprechung nicht wirklich einverstanden. Strafen für harmlose Maskenbefreiungen sind oft hart, nur weil diese Ärzte dem Fahrplan des Staates nicht bedingungslos Folge leisteten.
Gleichzeitig schüttelt das Volk den Kopf, wenn Richter im Urteil Bewährungsstrafen aussprechen, weil das 12-jährige Mädchen ja nicht eindeutig „Nein!“ gesagt hat, als sie von 8 Jungs vergewaltigt wurde.
Wenn die Richter solche Urteile fällen, so ist das die Saat für Selbstjustiz. Ich glaube sogar, dass dies die Saat für Terror sein könnte. Ist so nicht auch die RAF entstanden?
Da ich nicht nur Vorwürfe gegen die meist vom Staat ernannten Richter erheben will und an einer Lösung dieses Problems interessiert bin, habe ich mir natürlich auch Gedanken dazu gemacht, wie man wirklich im Namen des Volkes Recht sprechen könnte.
Wieso befragt man nicht das Volk zur Bestrafung?
Richter dürfen die Tat gerne dem Volk erklären. Sie dürfen dann dazu gerne die Gesetze zitieren. Und das damit verbundene Strafmaß dürfen sie auch gerne vorschlagen. Aber das Volk muss diesem Vorschlag zustimmen.

Das Volk hat die Richter nicht gewählt. Es hat den Urteilen in keiner Weise zugestimmt. Ist die Aussage „im Namen des Volkes!“ also irreführend und falsch? Sie täuscht doch die Menschen dahingehend, dass man ihnen einredet, es würde schon in ihrem Sinne geurteilt werden.
Der Ausspruch „Im Namen des Volkes“ bezieht sich auf die Gesetzgebung. Diese wird von den Politikern vollzogen, die ja vom Volk gewählt sind. Insofern ist es gar nicht sooo sehr gelogen, wenn die Richter bei ihrem Urteil glauben, sie sprächen es im Namen des Volkes.
Allerdings ist die Auslegung manchmal fragwürdig. Wenn bei der Straftat eines Flüchtlings auf dessen Erlebtes Rücksicht genommen wird und er mit Milde bestraft wird, ist das eine Grausamkeit für das Opfer.
Wenn dann die Angehörigen des Opfers Selbstjustiz begehen, und dann NICHT das kürzlich Erlebte als strafmildernd miteinbezogen wird, so ist das ungerecht. Sie bekommen immer die volle Härte des Gesetzes zu spüren.
Diese unterschiedliche Herangehensweise wird man mir niemals so erklären können, dass ich sie verstehe. Wenn man bei einer Person die Vorgeschichte berücksichtigt, bei einer anderen Person jedoch nicht, so ist das UNRECHT.
VOR DEM GESETZ SIND ALLE GLEICH!
Die Vorgeschichte eines Menschen, der eine Straftat begeht, muss entweder immer ins Urteil miteinbezogen werden, oder aber niemals. Tut man dies nur manchmal, so ist es ungerecht.
Und wenn man beobachtet, dass bei einer bestimmte Gruppe von Tätern vor Gericht eine besondere Rücksicht auf das bisher Erlebte genommen wird, bei dem Selbstjustiziar hingegen nie, dann könnte man glatt auf die Idee kommen, dass da ein System bedient wird.
Vielleicht sollte man den Angehörigen eines Opfers mehr Mitsprache gewähren, wenn es um die Urteilsfindung geht?

AUGE UM AUGE, ZAHN UM ZAHN
Manchmal denke ich mir, wie viele Gerichtskosten man sich sparen könnte, wenn man die Täter mit derselben Tat bestrafen würde, die sie begangen haben. Wer jemanden schwer verletzt hat, soll selbst schwere Verletzungen erleiden. Wer jemanden umgebracht hat, soll selbst umgebracht werden.
Dadurch würde ein Lerneffekt eintreten, der sich gewaschen hat. Gerade ein Mörder würde so nie wieder einen anderen Menschen umbringen.
Nein, ernsthaft: Die Abschreckung jemanden zu verletzen würde massiv anwachsen. Es wäre gesetzlich erzwungene Empathie.
Und die Gerichtskosten würden sinken.
Die Leute sagen oft, dass ich komische Gedanken denken würde. Ich finde, dass das nicht stimmt.

