Mein Fahrrad

2010 war es endlich soweit: Ich ging in einen bekannten Fahrrad-Laden in Schorndorf und kaufte mir ein Fahrrad. Ich wollte nichts besonderes, nur ein schlichtes Bike.

Ich erwischte einen sehr guten Verkäufer, der mich sehr gut beriet und mir ein Bike speziell auf meine Körpergröße verkaufte. Es war ein Stevens Primera Modell 2009. Es kostete mich 600,- Euro. hier die Rechnung

Endlich hatte ich ein passendes Bike. Das Fahrrad-Fahren machte mir wieder Spaß, großen Spaß. Besonders das Balancieren an einer roten Ampel, also dass man den Fuß nicht auf den Boden stellt obwohl man steht, machte mir echt große Freude. Ich habe dieses Fahrrad sehr geliebt.

Natürlich habe ich das Bike auch gepflegt. Es klepperte nichts und die Kette war stehts frisch geölt.

Damit mir keiner einen Achter in mein geliebtes Bike hineintrat, lupfte ich es zum Abschließen über Nacht immer über ein Geländer zu einem kleinen Bach in der Mühlgasse (ich wohnte damals in der Vorstadtstraße in Schorndorf). Es war ein genialer Trick, wie mein heiliges Fahrrad vor der Gewalt gewisser Schwachmaten geschützt war.

Dazu stand mein Fahrrad so niemandem im Weg, weil es sich ja hinter dem Geländer befand. Hinter dem Geländer kam eine steil abfallende Böschung und dann ein kleiner Bach.

Natürlich ist auch den Stadtmitarbeitern der Stadt Schorndorf mein genialer Parkplatz aufgefallen. Ich verstieß gegen kein Gesetz, wenn ich dort mein Fahrrad abschloss. Dennoch muss mein Fahrrad irgendwie ein Dorn im Auge dieser Mitarbeiter gewesen sein, denn die Stadtmitarbeiter erkannten in meinem Bike ein „herrenloses Fahrrad“.

Kein Mensch bleibt bei seinem Fahrrad stehen, wenn er es irgendwo abschließt. Auch ich habe mich entfernt. Wie hätte man also erkennen können, dass dieses Fahrrad nicht herrenlos ist?

Man hätte sich den Zustand angucken können. Man hätte gesehen, dass der Zustand tadellos ist und dann hätte man sich denken können: „Wahrscheinlich liebt der Besitzer sein Fahrrad sehr!“ ergo ist es nicht herrenlos.

Für Schulungszwecke für alle Mitarbeiter der Stadt Schorndorf: Wenn die Kette frisch geölt ist, dann ist das ein Indiz dafür, dass dieses Fahrrad NICHT HERRENLOS ist!

Ich hätte mir gedacht, dass wenn es Zweifel gibt, ob ein Bike herrenlos ist, dass die Mitarbeiter der Stadt einen Zettel anbringen, in welchem sie den Besitzer fragen, ob dieses Bike wirklich herrenlos ist. Steht das Bike dann eine Woche später an demselben Ort mit dem Zettel dran, dann hätte man das Schloss knacken können und es mitnehmen können. Doch mein Bike wurde umgehend einkassiert.

Als mein Fahrrad plötzlich weg war, ging ich davon aus, dass es geklaut wurde und erstattete Anzeige bei der Polizei. Hier Seite 2

Gleichzeitig verteilte ich Flyer in den umliegenden Häusern, ob irgendjemand die Diebe meines Fahrrades bei ihrer Tat beobachtet hatte. Und siehe da, ein aufmerksamer Anwohner hatte genau gesehen, wie die Mitarbeiter des Bauhofes Schorndorf mein Fahrrad entwendet hatten.

Nein, „entwendet“ ist hier der falsche Begriff. Sie haben mein Bike in Obhut genommen.

Alle Fundstücke, die auf diese Art „gefunden“ werden, landen im Fundbüro in Schorndorf. Werden sie dort nicht abgeholt, dann werden sie bei einer Auktion (meist auf dem Archivplatz) ein Mal im Jahr (zur SchoWo) versteigert. Ich kannte einen Mitarbeiter im Rathaus, welcher mich auf dem Laufenden hielt, was das Eintreffen meines Fahrrades anging. Aber mein Fahrrad traf dort einfach nicht ein.

Natürlich ging ich irgendwann auf den Bauhof (ich glaube er war damals in der Paulinenstraße) und stellte unangenehme Fragen nach dem Verbleib meines Fahrrades. Ein nervöser Mann beichtete mir, dass das Fahrrad vom Betriebsgrundstück des Bauhofes geklaut wurde. In diesem Augenblick wäre ich fast ein bisschen wütend geworden.

Ich schließe mein Fahrrad ordnungsgemäß ab und sorge dafür, dass es eigentlich nicht geklaut werden kann, dazu sorge ich durch die Position hinter dem Geländer dafür, dass es auch nicht demoliert werden kann, und dann kommen diese Mitarbeiter der Stadt und haben nichts besseres zu tun, als mein Fahrrad aus seiner sicheren Position zu befreien und unabgeschlossen in diebstahlgefahr zu bringen.

Das Betriebsgelände wird eigentlich nicht von fremden Passanten betreten. Nur Stadtmitarbeiter haben hier Zutritt. Für mich war damit klar, dass ein Mitarbeiter der Stadt Schorndorf sich dieses Bike unter den Nagel gerissen haben muss.

Diese komplette Geschichte mit meinem Verdacht äußerte ich so vor der Polizei. Ich ging damals davon aus, dass die Polizei Schorndorf ein 16-köpfiges Ermittlungsteam zur Fahndung nach meinem Fahrrad-Dieb aufstellen würde und wollte diese 16 Mann von ihrer aufgehetzten Jagd wieder abbringen.

Doch die Polizei meinte zu meinem Verdacht, dass kein Mitarbeiter der Stadt Schorndorf wegen eines Fahrrades seinen ehrenwerten Job gefährden würde und mein Verdacht abwegig sei. Sie beschwichtigten mich. Ich glaube zu unrecht.

Dazu haben die dort nach meinem Wissen überhaupt gar kein 16-köpfiges Ermittlungsteam gebildet, um nach meinen Fahrrad-Dieb zu fahnden.


Hier folgt nun der Schriftverkehr, der zu meiner Entschädigung führte

Andreas Bayer Vorstadtstraße 27 73614 Schorndorf

Stadtwerke Schorndorf – Zentrale Dienste
Herr Seufer und Herr Weger
Augustenstraße 7
73614 Schorndorf


24.05.2014


Entfernung meines Fahrrades vom Mühlbach-Geländer durch den Bauhof
Ein Vorschlag zur Güte

Sehr geehrter Herr Seufer, sehr geehrter Herr Weger, sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Tagen wurde mein Fahrrad (Stevens Primera, Modell 2009, 61er Ramen) wahrscheinlich vom Bauhof Schorndorf vom Mühlbach-Geländer entfernt. Ich hatte es dort mit einem guten Fahrradschloss angeschlossen. Eigenen Ermittlungen zufolge wurde es auf dem Bauhof in Verwahrung genommen. Diese Verwahrung sah so aus, dass das Bike unabgeschlossen auf dem gut zugänglichen Bauhof-Gelände abgestellt wurde. Hier wurde mein Fahrrad dann wohl geklaut.

Nun bleibt mir nur das Nachsehen und der entstandene Schaden von rund 600,- Euro, welche ich investieren müsste, um mir ein gleichwertiges passendes Fahrrad (inkl. Fahrradschloss) kaufen zu können. Da es aber Angestellte des Bauhofes waren, die mein Fahrrad entwendeten, möchte ich Sie darum bitten, binnen 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens den entstandenen Schaden durch überweisen des Betrages von 600,- Euro auszugleichen.

Sparda Bank
Andreas Bayer
Kto-Nr.: 723163
BLZ: 600 908 00
BIC: GENODEF1S02
IBAN: DE97 6009 0800 0000 7231 63

Damit würde ich meine Diebstahlsanzeige bei der Polizei umgehend zurückziehen. Ich würde nicht meinen Anwalt mit dieser Sache belästigen müssen. Ebenfalls würde ich vergessen, dass es von Ihren Mitarbeitern unabgeschlossen verwahrt wurde, was ja geradezu eine Anstiftung zu einer Straftat darstellt.*

Auch die Verfolgung meinerseits gegenüber jenen unachtsamen Mitarbeitern und des Fahrrad-Diebes selbst würde ich damit einstellen.

Hochachtungsvoll

Andreas Bayer

* Die Stadt Schorndorf wertet ein leicht geöffnetes Fenster an einem parkenden Auto bereits als „Verleitung zu einer Straftat“, was sagt sie da wohl zu einem unabgeschlossenen Fahrrad?


Erstes Schreiben der Zentralen Dienste Schorndorf: Bestätigung des Erhaltes meines Briefes und sie kümmern sich darum

Die WGV ist die Versicherung der Stadt Schorndorf

Die WGV schrieb mir am 30.05.2014: Sie nehmen Ermittlungen auf, wägen ihre Zahlungsverpflichtung noch ab und ich soll ihnen ein Foto des Bikes und die Rechnung zukommen lassen. Dies habe ich natürlich umgehend gemacht.

Die WGV schrieb mir am 10.06.2014: Die WGV kommt zu dem Ergebnis, dass den Mitarbeitern der Stadt Schorndorf kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Da der Bauhof nicht öffentlich Zugänglich sei, wäre es auch keine Sorgfaltspflichtverletzung, wenn dort mein Fahrrad unabgeschlossen deponiert wird. Es wird also keine Entschädigung Seitens der Versicherung WGV geben.


Natürlich haben mich diese Nachrichten erneut dazu ermutigt einen Brief zu verfassen

Andreas Bayer Vorstadtstraße 27 73614 Schorndorf

WGV
Frau Sabine Baumgärtner
Tübinger Straße 55
70164 Stuttgart

13.06.2014

Schadennummer: S 5113-10KH-14-214 008-5

Sehr geehrte Frau Baumgärtner,

meine Ermittlungen zu dem besagten Fahrrad-Diebstahl sind noch nicht gänzlich abgeschlossen.

Der Vorwurf, die Stadt Schorndorf könnte gegen $129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) verstoßen haben, kann nicht eindeutig bewiesen werden. Dennoch darf die Stadt Schorndorf keine Straftaten begehen! Ein angekettetes Fahrrad als Fund-Fahrrad zu deklarieren, ist natürlich eine Feststellung, die mich tatsächlich zum Schmunzeln bringt.

Wenn eine Auto-Diebstahls-Verbrecherorganisation hochgenommen wird, dann werden diese auch nicht behaupten können, dass diese Autos ja Fundstücke waren. Nachher wird die Auto-Diebstahlsbande noch mit öffentlichen Geldern bezuschusst, weil sie die Straßen sauber hält. Ja, dann erinnert das ganze wirklich irgendwie an die Stadt Schorndorf.

  • Seit wann ist denn ein Fund-Fahrrad angeschlossen?
  • Seit wann ist bei einem Fund-Fahrrad die Kette frisch geölt?

Diese Fragen sollten Sie sich stellen, bevor Sie Ihre Ermittlungen abschließen.

Nachdem mein Fahrrad entwendet wurde, habe ich die Nachbarn um Hilfe gebeten. Ein Nachbar konnte mir sagen, dass die Stadt Schorndorf das Fahrrad mitgenommen habe. Deswegen bin ich natürlich gleich auf das Fundamt. Dort ist mein Fahrrad noch nicht angekommen gewesen. Man meinte aber, dass es noch auf dem Bauhof stehen könnte. Also suchte ich den Bauhof auf.

Das Gelände des Bauhofes, welches für Dritte nicht zugänglich sein soll, machte durch das weit geöffnete Tor einen einladenden Eindruck. Ich kam ohne einen einzigen schrägen Blick eines Mitarbeiters bis zu den Büro-Containern.
Dort meinte ein Herr, nachdem ich die Mitarbeiter des Bauhofes unter Generalverdacht gestellt hatte, dass für den Bauhof so viele alte Mitarbeiter noch einen Schlüssel hätten, dass man da keine wirkliche Eingrenzung machen könnte. Dazu kam noch die Aussage, dass das Gelände gut zugänglich sei, weswegen es praktisch jeder geklaut haben könnte.

Die Stadt Schorndorf darf meines Wissens nicht ohne einen Beschluss vom Ordnungsamt ein Fahrradschloss knacken. Diesen Beschluss würde ich gerne einsehen. Ich habe nämlich den Verdacht, dass die Stadt Schorndorf eigenmächtig ohne entsprechenden Beschluss mein Fahrrad entwendet hat. Dies stellt ja einen Straftatbestand nach $243 (Besonders schwerer Fall des Diebstahls) dar. Damit schließt sich mein gewagter Vergleich mit der Auto-Diebstahls-Verbrecherorganisation, die ja bei ihren Fundstücken auch die Schlösser selbst knacken müssen.

Ein schuldhaftes Verhalten der Stadt Schorndorf halte ich also für noch nicht gänzlich ausgeschlossen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht halte ich sogar für überaus wahrscheinlich.

Da Sie sich dieser Sache angenommen haben, möchte ich Sie darum bitten, binnen 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens den entstandenen Schaden durch Überweisen des Betrages von 600,- Euro auszugleichen.

Sparda Bank
Andreas Bayer
Kto-Nr.: 723163
BLZ: 600 908 00
BIC: GENODEF1S02
IBAN: DE97 6009 0800 0000 7231 63

Über weitere Post von Ihnen würde ich mich natürlich auch sehr freuen!

Hochachtungsvoll

Andreas Bayer


Und weil ich so ein bisschen in Rage war, folgte noch ein Brief an den Häuptling der Stadt Schorndorf, den Bürgermeister

Andreas Bayer Vorstadtstraße 27 73614 Schorndorf

Stadt Schorndorf
Herr Matthias Klopfer
Am Marktplatz 1
73614 Schorndorf

13.06.2014

Der Fahrrad-Diebstahl Anfang Mai 2014 vom Mühlbach-Geländer

Sehr geehrter Herr Klopfer,

Anfang Mai 2014 wurde mein Fahrrad gestohlen. Nun werden Sie Sich sicher fragen „Was geht mich das an?“

Ich habe den Verdacht, dass es die Stadt Schorndorf gestohlen haben könnte. Eine Anzeige wegen schweren Diebstahls habe ich bei der Polizei längst aufgegeben. Aber irgendwie macht es mir nicht den Eindruck, als ob die Polizei Schorndorf eine Sonderermittlungskommission gegründet hätte, die nach dem Verbleib meines Fahrrades fahndet. Deswegen bemühe ich mich seit Wochen selbst darum, herauszufinden, was sich genau zugetragen hat.

Dass die Stadt Schorndorf den Müll in den Straßen beseitigen muss, ist mir klar. Dazu gehören auch Fundstücke aller Art. Nun ist ein abgeschlossenes Auto genauso wenig ein Fundstück, wie ein angekettetes Fahrrad. Und genau hier werde ich leicht wütend.

Die Stadt Schorndorf darf doch nicht einfach über den Bauhof auf Fahrrad-Diebestour gehen und Fahrradschlösser knacken, damit sie diese Fahrräder mitnehmen kann, oder etwa doch? Mein Fahrrad hat ja keine Feuerwehrzufahrt zugeparkt oder ähnliches! Hierzu bedarf es meines Wissens nach der Hinzunahme eines Ordnungsamt-Mitarbeiters, welcher das ganze mit einem Beschluss absegnet.

Nun habe ich den Verdacht, dass es eine solche Absegnung durch einen Ordnungsamt-Mitarbeiter nicht gegeben hat. Deswegen würde ich gerne diese Absegnung einsehen! Nur so kann ich meinen Verdacht, es handele sich um einen Diebstahl seitens der Stadt, verwerfen oder ggf. bestätigen.

Die Versicherung der Stadt Schorndorf, die WGV Stuttgart, hat mir in einem Schreiben erklärt, dass mein Fahrrad ein Fund-Fahrrad gewesen sei. Wenn nun ordentlich abgeschlossene Dinge so einfach gefunden werden können, dann gestaltet dies meine Zukunft äußerst interessant! Immerhin soll es besserverdienendere Bürger in Schorndorf geben, die sogar ihre Luxus-Autos an den Straßenrändern und Parkplätzen deponieren. Soll ich diese Fundstücke nun etwa auch anfangen einzusammeln? Dieses Szenario erinnert mich irgendwie an Oster-Geschenke finden, als die Eltern die Ostergeschenke im Haus und Garten versteckt hatten.

  • Seit wann ist denn ein Fund-Fahrrad angeschlossen?
  • Seit wann ist bei einem Fund-Fahrrad die Kette frisch geölt?

Jedenfalls ist mein Fahrrad nach der städtischen Entwendung am Mühlbach-Geländer (zu welcher das Schloss geknackt werden musste) ein zweites Mal geklaut worden: vom Bauhof-Gelände. Dort hat man das Fahrrad unabgeschlossen auf einem gut zugänglichen Gelände verwahrt. Die Lagerung meines Fahrrades von den Mitarbeitern der Stadt Schorndorf war wohl nicht ganz optimal.

Da die WGV-Versicherung sich dieser Sache nur sehr laienhaft angenommen hat, hoffe ich über Sie die noch fehlenden Bruchstücke meiner Ermittlungen zusammentragen zu können, damit ich diesen Fall als gelöst abschließen kann und gezielt meine Forderungen geltend machen kann. Besonderes Augenmerk liegt natürlich auf dem Beschluss des Ordnungsamt-Mitarbeiters zur Freigabe, dass mein Fahrradschloss geknackt werden darf.

Es tut mir Leid, dass ich Sie mit diesem Anliegen belästigen muss.

Über weitere Post von Ihnen würde ich mich natürlich auch sehr freuen!

Eine Veröffentlichung des gesamten Schriftverkehres über diese Geschichte auf meiner Website behalte ich mir bei diesem hohen Unterhaltungswert auch im Interesse der Öffentlichkeit ausdrücklich vor.

Hochachtungsvoll

Andreas Bayer


Erst nachdem sich der Bürgermeister persönlich für mich bei der WGV eingesetzt hat, hat die WGV mir meinen entstandenen Schaden beglichen. Natürlich wurden es keine 600,- Euro, sondern nur 400,- aber egal.

Wieso leben wir in einem Land, wo sich erst der Bürgermeister für einen einsetzen muss, damit man zu seinem Recht kommt? Sollte nicht jeder Bürger sein Recht erfahren, ohne dass es einer Fürbitte des Bürgermeisters bedarf? Das ist in einem Rechtsstaat doch eine Selbstverständlichkeit, oder nicht?

Angenommen ich wäre nicht im Dreieck gesprungen, dann wäre ich LEER ausgegangen. DKDNS

DKDNS – Das kann doch nicht sein!

Fazit: Ich würde gerne in einer Welt leben, wo ich ohne das Fürbitten des Bürgermeisters zu meinem Recht komme.