Wer sich ein gebrauchtes Motorrad kaufen möchte und dieses weit entfernt eingekauft werden soll, der möchte dort ja nicht mehrfach hinfahren müssen. Hier drei Varianten, wie dies abgewickelt werden kann:
Variante 1 – nur für Rowdys
Einfach ohne gültiges Nummernschild und ohne Versicherungsschutz drauf losfahren. Das Ganze passiert ohne jeglichen Aufwand. Das kann klappen. Wenn es allerdings schief geht, droht folgendes;
Das Fahren ohne Zulassung kann mit einem Bußgeld von 70,- Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Beim Fahren ohne Versicherungsschutz wird ein Strafverfahren eingeleitet, an dessen Ende eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr (auf Bewährung) oder eine Geldstrafe steht.
Variante 2 – einfach und legal und ohne Risiko
Das Motorrad ist noch angemeldet. Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt des Kaufes für sämtliche Vergehen die volle Haftung übernimmt.
Variante 3 – extrem aufwändig
Der Käufer besorgt sich bei seiner zukünftigen Versicherung eine eVB-Nummer. eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Diese eVB-Nummer belegt, dass das Fahrzeug demnächst bei jener Versicherung versichert sein wird. Für eine eVB-Nummer werden folgende Dinge benötigt:
- Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs
- Name, Anschrift und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
- Persönliche Daten des Fahrzeughalters, falls dieser vom Versicherungsnehmer abweicht
- Angaben zur Fahrzeugart, zum Beispiel Pkw, Motorrad oder Lieferwagen
- Art des gewünschten Kennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Mit dieser eVB kann dann ein Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen) bei der jeweiligen Zulassungsstelle (LRA) beantragt werden. Ein KZK gilt nur innerhalb Deutschlands für maximal 5 Tage! Um ein KZK beantragen zu können, werden folgende Dinge benötigt:
- eVB (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
- Personalausweis
- Nachweis einer HU (für einen angereisten Käufer schwer zu machen)
- Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief – Kopie genügt)
- Geld: für das Nummernschild (ca. 25 Euro), für die Verwaltungsgebühr (ca. 13 Euro) und für die Versicherung (Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht).
- Wenn man im Auftrag handelt: eine Vollmacht
Für ein Auto gelten ähnliche Vorschriften.