sexuelle Belästigung AGG

Eine sexuelle Belästigung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz liegt dann vor, wenn sich eine Person sexuell belästigt fühlt. Dazu bedarf es einem unerwünschten sexualbezogenen Verhaltens, welches die Würde jener Person verletzt oder ein einschüchterndes, feindliches oder entwürdigendes Umfeld für diese Person schafft.

Im Klartext könnte das einer der folgenden Punkte sein:

  • eine unerwünschte sexuelle Apsielung, bzw Aufforderungen
  • eine sexuell motivierte körperliche Berührungen
  • eine Bemerkungen mit anzüglichem Inhalt
  • das unerwünschte Zeigen oder Anbringen einer pornographischen Darstellung

Entscheidend ist, dass das Verhalten unerwünscht ist.

Da sexuelle Belästigung nach dem AGG auf einem erzeugten Gefühl basiert, sind die Grenzen etwas verwischt.

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG befindet sich in keinem der klassischen Gesetzbücher, wie BGB oder StGB.


Auch wenn es für sexuelle Belästigung nach dem AGG keine Kleiderordnung gibt, gibt es Kleidung, die man auf einem Bild besser nicht tragen sollte. Was für einen Bademeister geeignete Badekleidung darstellt, kann von einer anderen Person als sexuelle Belästigung wahrgenommen werden!

Bitte bedenken Sie: Das AGG schützt immer die empfindlichste Person.

Bei dem Vorwurf der sexuellen Belästigung nach AGG muss man als Beschuldigter seine Unschuld beweisen, was sich mitunter etwas schwierig gestaltet.


Damit diesbezüglich zukünftig weniger Streitigkeiten auftreten, hat Andy Bayer endlich eine klare unverbindliche Definition geschaffen, ab wann etwas Kleider-technisch eine sexuelle Belästigung darstellt.

Die Gerichte werden von mir noch in Kenntnis gesetzt werden, dass diese Definition rechtsverbindlich ist, sobald ich König von Deutschland bin. Und jetzt sagen Sie mir bitte nicht, dass ich nicht der Mittelpunkt der Welt bin.


Für viele Menschen ist Arbeitskleidung extrem sexy. Diesbezüglich kann man Ihnen jedoch keinen Strick drehen.


Fotos in Shorts und T-Shirt sind in der Regel unproblematisch. Wenn der, der’s trägt aber so sexy aussieht, wie ich, kann das natürlich problematisch werden.


Fotos in Badehose oder gar Unterhose sollte man niemals an eine Kollegin versenden. Männliche Kollegen sind da meist unempfindlicher, dennoch: Nicht machen!


Pornografische Nacktfotossind natürlich ebenfalls ein No-Go!
Ein Beispielfoto kann hierzu nicht geliefert werden, da ich sonst eine Altersprüfung der Besucher meiner Website einrichten müsste.


Im Endeffekt liegt es in der Hand des Chefs, ob eine sexuelle Belästigung nach dem AGG stattgefunden hat. Er prüft den Vorfall und entscheidet, welche Maßnahmen getroffen werden. Allerdings wird er in der heutigen Zeit förmlich dazu gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, damit man ihm nichts vorwerfen kann.


Ein hübsches Model war bis zum Redaktionsschluss nicht auftreibbar, weswegen…