5G-Anzeige

Andy Bayer – Oberdorf 16 – 73650 Winterbach

Polizeirevier Schorndorf
Grabenstraße 28/1
73614 Schorndorf

Winterbach, den 11.04.2023

5G ist fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB), die vom Staat erlaubt wurde

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit möchte ich Anzeige gegen den Staat wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten.

5G-Funktechnik schädigt nicht nur die Natur, sondern auch den Menschen. Bäume sterben in der Nähe von 5G-Sendemasten ab. Tiere und Menschen tun dies auch auf vielfältigste Weise.

Als offensichtlichste Schädigung der Gesundheit der Menschen durch 5G muss hier Krebs erwähnt werden. Dieser wird oft ausgelöst durch oxidativen Stress, eine Erscheinung hervorgerufen durch 5G.

Aber auch andere Symptome können mit großer Wahrscheinlichkeit 5G zugeordnet werden. Diese Symptome sind:

Dauerkopfschmerzen, Migräne, Schwindel, Sehstörungen, Tinnitus, Epilepsien, Schlaflosigkeit, Denk-, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Nervosität (ADHS), Aggressivität, Depressionen, restless leg syndrom, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Schmerzzustände und vermehrte Infektanfälligkeit. Einige dieser Erkrankungen können sogar zum Suizid führen.

Der Staat hat es versäumt, die Gesundheit der Bürger vor 5G zu schützen! Der Staat hätte 5G niemals erlauben dürfen, dass diese 5G-Technik eingeführt wird, auch wenn dabei andere Techniken, wie das autonome Fahren, ausgebremst werden.

Ich halte eine Umkehr von 5G zurück auf 4G für unausweichlich.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Bayer

PS: Mit Staat meine ich die Bundesregierung, Wilhelm-Straße 49, 10117 Berlin

Hier gibt es einige Infos zum Thema 5G und Gesundheit

5G-Funktechnik

Die Antwort der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 02.05.2023

Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt zum Nachteil von Herrn Andreas Bayer wegen fahrlässiger Körperverletzung

Sehr geehrter Herr Bayer,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit der Verfügung vom 28.04.2023 folgende Entscheidung getroffen:

Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen.

Gründe:

Der Anzeigeerstatter gibt an, dass 5G verschiedene gesundheitliche Risiken hervorrugen würde. Er möchte mithin die Bundesregierung anzeigen.

Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Negative Auswirkungen von 5G auf die Gesundheit sind wissenschaftlich nicht belegt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolf
Staatsanwältin


Gerne hätte ich die Staatsanwältin eingeladen meine Seite zu besuchen. Vielleicht hätte sie ja bei 5G Funktechnik etwas gefunden, was sie umgestimmt hätte…