Der Hitlergruß

In Deutschland ist es verboten, den Hitlergruß zu machen. Geregelt ist das Ganze in § 86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“ Die Bestrafung sieht dabei ein Strafmaß von bis zu 3 Jahren Gefängnis vor. Es handelt sich also um kein Kavaliersdelikt.

Der Hitlergruß ist eigentlich eine Kombination aus einer Geste, dem erhobenen rechten Arm, und der Parole „Sieg Heil.“

Michael Fritsch, ein ehemaliger Polizist, wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, dieses Zeichen bei einer Querdenken-Demo gemacht zu haben. Er beteuerte zwar seine Unschuld, aber er gehört der unbequemen Querdenker-Fraktion an und der Staat gibt sich große Mühe, die dortigen Aktivisten einzuschüchtern.

Nur zur Erinnerung: Michael Ballweg durfte für 9 Monate in U-Haft, eine Haftstrafe ohne richterliches Urteil, die genau deswegen eigentlich auf 6 Monate beschränkt ist. >> Demokratie

Michael Fritsch wurde zu einer Strafe von 5.000,- Euro verknackt für das Verwenden verfassungswidriger Zeichen.

Elon Musk, ein mächtiger Mann im Trump-Regierungsteam, verhält sich sehr unbequem gegenüber den amtierenden Regierenden in Deutschland. Er unterhält sich mit Alice Weidel, die der bösen Opposition angehört, und hat sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass die Deutschen die AfD wählen sollen.

Natürlich sucht die deutsche Regierung nach jeder noch so kleinen Mücke, um daraus dann einen Elefanten zu basteln. Und wer suchet, der findet. Auch Elon Musk wurde damit konfrontiert, den Hitlergruß gemacht zu haben.

Auch Elon Musk beteuert seine Unschuld. Und wer die Entstehung dieser Geste anschaut, der merkt schnell, dass diese Geste nicht als Hitlergruß gewertet werden kann. Aber um mit Schmutz zu werfen, dafür reicht sie alle mal aus.

Karl Lauterbach hat diese Geste ebenfalls gemacht. Auch seine Geste wirft Fragen auf. Wieso darf er diese Geste ungestraft machen, während man Michael F. zur Kasse bittet?

Eine Frau wollte diese Ungerechtigkeit anprangern und zeigte genau dieses Bild von Karl Lauterbach neben einem Bericht über Michael F. Die Staatsanwaltschaft ermittelte niemals gegen Karl Lauterbach, dafür aber umgehend gegen diese Frau, die auf diese Ungleichheit vor dem Gesetz hinwies.

Der Frau unterstellt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, dass sie versucht habe, den Hitlergruß öffentlich darzustellen. Das ist verboten, schon klar. Aber in diesem Urteil liegt die Bestätigung des Gerichtes, dass die Geste von Karl Lauterbach sehr wohl als Hitlergruß gewertet werden kann, sogar so gewertet wurde!

Jedenfalls muss diese Frau nun 3.500,- Euro Strafe bezahlen, während Karl Lauterbach straffrei ausgeht. Wer geht straffrei aus? Dieser Herr hier

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Außer man ist unbequem und versucht die Regierenden zu kritisieren.

  • Was macht eigentlich einen Rechtsstaat aus?
  • Was sind doch gleich die Merkmale für ein diktatorisches Regime?
  • Müssen wir dieselbe Tat nicht auch gleich bestrafen?

Der Hitlergruß ist eigentlich seit der Kapitulation Deutschlands verboten, wurde aber erst 1960 explizit ins Strafgesetzbuch mit § 86a aufgenommen.

Wenn Sie sich jetzt fragen, ob es nicht irgendwie leichtsinnig sein könnte, genau die Bilder zu veröffentlichen, für welche eine Frau verknackt wurde, so möchte ich darauf hinweisen, dass ich mich auf das Grundgesetz Artikel 5 berufe, worin es heißt:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Eine Zensur findet nicht statt
allgemein zugängliche Quellen schließt auch meine Website mit ein.