GEZ-Steuer

Es ist nichts so umstritten, wie die GEZ-Gebühr. Viele Halbwahrheiten kursieren, ob man diese Gebühr nun bezahlen muss oder nicht.

Prinzipiell muss jeder Bürger in Deutschland diese Gebühr bezahlen. Dabei handelt es sich um keine Steuer. Eine Steuer müsste ja auch gerecht angelegt sein. 18,36 Euro belasten den Armen wie den Reichen gleichermaßen. Das hört sich gerecht an, ist jedoch ungerecht: Einen Armen mit 1.000,- Euro im Monat belastet ein Betrag von 18,36 wesentlich mehr, als einen Wohlhabenderen, der 20.000,- Euro im Monat verdient. Der GEZ-Beitrag ist also ungerecht.

Wer kann sich von der GEZ-Steuer befreien lassen?

Eine Befreiung ist möglich, wenn die Person:

  1. Sozialleistungen bezieht
    • Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
    • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • BAföG
    • Wohngeld (unter bestimmten Bedingungen)
  2. Oder wenn eine Härtefallregelung zutrifft: wenn das Einkommen sehr gering ist, aber man noch keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Die Härtefallregelung ist so geregelt, dass wenn man das Sozialminimum (derzeit 563,- Euro) + 17,50 = 583,50 Euro unterschreitet, man diesen Antrag stellen kann. Allerdings ist diese Regelung eine KANN-Leistung, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt!


Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Oktober 2025 ein wichtiges Urteil zum Rundfunkbeitrag gefällt. Dabei ging es um die Frage, ob Bürger die Zahlung verweigern können, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für nicht ausgewogen halten.

Das Gericht hat den Rundfunkbeitrag nicht aufgehoben, aber klargestellt, dass er nur solange verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag (vielfältige und ausgewogene Information) erfüllt.

Kernaussage des Urteils

Das Gericht stellte fest:

  • Der Rundfunkbeitrag bleibt grundsätzlich rechtmäßig.
  • Eine Verfassungswidrigkeit käme erst dann in Betracht, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk über längere Zeit die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit grob verfehlt.

Diese Schwelle ist jedoch sehr hoch. Einzelne Sendungen oder persönliche Unzufriedenheit reichen nicht aus.

Bedeutung der Entscheidung

Bürger können theoretisch argumentieren, dass der Rundfunkauftrag strukturell verfehlt wird.

Verweigern darf man die Zahlung aber praktisch nur, wenn ein massives, langfristiges Versagen des gesamten Programms nachweisbar ist.

Neuer Aspekt des Urteils

Verwaltungsgerichte dürfen künftig prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt – also ob Vielfalt, Neutralität und Ausgewogenheit gewährleistet sind.

Die AfD reicht nun eine Klage ein, diese Gebühr zu stoppen Neutralität ist im Rundfunk nicht gegeben!

MEDIENSTAATSVERTRAG

Der Medienstaatsvertrag (MStV) legt die Aufgaben, Pflichten und Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche wie auch private Rundfunkanbieter fest. Dabei handelt es sich nicht um einen Vertrag im privaten Sinne (wie etwa Miet- oder Kaufverträge), sondern um einen Staatsvertrag zwischen den 16 deutschen Bundesländern.

Die Länder verständigen sich darin auf einheitliche Regelungen im Medienbereich. Damit der Vertrag wirksam wird, muss jeder Landtag ihn durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren. Erst nach der Zustimmung aller Landesparlamenten tritt der Medienstaatsvertrag in Kraft.

Rechtlich bindet er die Länder und ergänzt deren jeweilige Landesgesetze. Er ist also kein Vertrag zwischen den Rundfunkanstalten und den Bürgern, sondern ein gemeinsames Instrument der Länder zur Gesetzgebung im Bereich Rundfunk und Medien.

RUNDFUNKBEITRAGSSTAATSVERTRAG

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) regelt, WER den Beitrag zahlen muss, WANN er fällig wird, in welcher Höhe er erhoben wird und wer davon befreit werden kann. Wie beim Medienstaatsvertrag wird auch der RBStV von den Ländern durch ein Zustimmungsgesetz in Kraft gesetzt. Damit erhält er Gesetzesrang und ist rechtlich verbindlich und durchsetzbar.

Da der Vertrag von allen Landesparlamenten ratifiziert wurde, ist er demokratisch legitimiert. Man kann daher nicht unmittelbar gegen den Staatsvertrag selbst vorgehen. Aber man kann die Übertragung einer Idee ins Landesrecht anzweifeln. Tut man dies, so überprüft ein Gericht, ob die Ratifizierung der beiden Verträge ordnungsgemäß in Landesrecht übernommen wurden.

MEDIENÄNDERUNGSSTAATSVERTRAG

Über den Medienänderungsstaatsvertrag wird der ursprüngliche Medienstaatsvertrag und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag optimiert bzw so verändert, wie sich das unsere mächtigen Politiker wünschen.

Ratifizierung des Medienänderungsstaatsvertrages

  1. Medienkommission bestimmt den Inhalt
  2. Ministerpräsidenten unterzeichnen den Vertrag
  3. Im Landtag wird in jedem Bundesland der Vertrag zum Gesetz erklärt, also abgesegnet bzw ratifiziert
  4. Der Vertrag tritt in Kraft
Ein Staatsvertrag ist kein Vertrag zwischen dem Staat und den Ländern, sondern ein Vertrag zwischen den Bundesländern untereinander.

Der Beitragsservice arbeitet mit dem Einwohnermeldeamt zusammen.

Eigentlich gibt es da ein Gesetz, welches die Weitergabe von privaten Daten verbietet:

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten (Speicherung und Verarbeitung) in der EU. Die Herausgabe privater Daten ist laut DSGVO verboten, sofern man nicht ausdrücklich einer Herausgabe zugestimmt hat.

DSGVO

In Deutschland wurde aber die DSGVO soweit aufgeweicht, dass das Einwohnermeldeamt sehr wohl dem Beitragsservice die Meldedaten übermitteln darf. Eine ganz tolle Besonderheit, die darauf wartet, von einem unabhängigen Gericht einmal überprüft zu werden.

Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Ein paar Fragen hätte ich hierzu:

  • Was ist die Gebühreneinzugszentrale für ein Unternehmen?
  • Warum darf das Einwohnermeldeamt mit einem solchen „Unternehmen“ zusammenarbeiten?
  • Wieso gilt die DSGVO nicht für das Einwohnermeldeamt?
  • Wieso muss sich das Einwohnermeldeamt NICHT an die DSGVO halten, die ja eigentlich für die gesamte EU gilt?

Ein hilfreiches Buch für einen tieferen Diskurs über das Verweigern des Rundfunkbeitrages ist dieses Buch:

Die servilen Täter von heute, die Gniffkes, Klebers, Miosgas, Sievers, Buhrows, Slomkas, Atais, Lielischkies und wie sie alle heißen, kennen aber die Geschichte und sie wissen um die Macht der Medien. Sie töten die Wahrheit vorsätzlich und ohne jede Skrupel – für einen tausendfachen Judaslohn, den selbst Judas nicht hätte annehmen wollen. Sie haben nicht einen, sie haben Millionen Menschen in der vorwiegend islamischen Welt und Zehntausende Menschen in der Ukraine auf dem nicht vorhandenen Gewissen. Die Banalität des Bösen lächelt freundlich in öffentlich-rechtliche Kameras und lässt hinter einem Vorhang aus Lügen Asow und al-Kaida die Drecksarbeit machen.

Wilfried Schmitz
Medienkritik – Juristische Texte zur Rundfunkgebührenverweigerung


Wer gemerkt hat, dass mit seinem GEZ-Beitrag Kriegspropaganda finanziert wird, ist klug. Wer deswegen der Gebühreneinzugszentrale oder seiner Rundfunkanstalt eine Kündigung seiner Bereitschaft zur Bezahlung dieser Gebühr zukommen lässt, hat zwar ein gutes Herz, aber hat das Rechtssystem leider nicht verstanden.

Das Gesetz nimmt keine Rücksicht auf die Gefühle der Bürger. Schon gar nicht, wenn es um das Eintreiben von Geldern (Steuern) geht.

Bei Rundfunkalarm kann man seine Beschwerde einreichen, wenn man unzufrieden mit der erbrachten Leistung der GEZ-Medien ist:

2.500,- Euro – Fall geht vor Gericht


Hier ein Beitrag von der Anstalt über die Verstrickungen der Medien

Und hier folgt noch ein Bild, welches die vier Riesen zeigt, von welchen all unsere Medien zu uns kommen: Bertelsmann, Axel Springer, Verlagsgruppe Holtzbrinck und Burda Media

Inside Digital – GEZ


Ist die GEZ-Gebühr ein Betrugsmodell?

In Artikel 1 der allgemeinen Menschenrechte heißt es „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Frei geboren, das bedeutet, dass wir von Geburt an nicht vesklavt sind. Wir sind nicht von Geburt an in einem Club als Mitglied gefangen und müssen dafür einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Sicher, wir müssen die Regeln des jeweiligen Landes achten in welchem wir geboren sind und Steuern bezahlen.

Die GEZ-Gebühr ist aber keine Steuer. Doch was ist sie dann?

Sind wir etwa doch von Geburt an im Club der GEZ-Gebühren-Zahler? Ist die GEZ-Gebühr nicht im Widerspruch mit diesem Menschenrecht, wonach wir alle frei sein sollen? Ist das ganze GEZ-Konstrukt vielleicht ein eigentlich unerlaubtes Geldeintreiben ähnlich dem Eintreiben von Schutzgeld?

Ist es nicht unsere Pflicht, derart kriminelles Handeln zu bekämpfen? Sollten wir dem nicht einen Riegel vorschieben und deren „unerlaubtes“ Treiben nicht weiters unterstützen? Wäre es nicht besser, wir würden alle gemeinsam nicht mehr bezahlen?

Fragen über Fragen


Weil ich aber nicht nur negativ über unsere Medien reden will, kommen hier meine absoluten Lieblinge:


Zahlst Du Deine Stromrechnung nicht, so stellen sie Dir dem Strom ab.

Zahlst Du Deine Wasserrechnung nicht, drehen sie Dir das Wasser ab.

Zahlst Du Deine GEZ-Gebühr nicht, so dreht Dir keiner diese drecks Medien ab. Dur sollst nach Möglichkeit weiter konsumieren. Die Schulden häufen sich geduldig an. Das ist alles.

Gehirnwäsche und Propaganda soll keinesfalls gestoppt werden. DAS sollte uns zum Nachdenken bringen!

Was wird wie GEZ-finanziert?

Wie wäre es mit einer Gegenforderung?


Bevor Sie mir aber ein Wort glauben, hier der alles erklärende Disclaimer