GEZ-Steuer

Es ist nichts so umstritten, wie die GEZ-Gebühr. Viele Halbwahrheiten kursieren, ob man diese Gebühr nun bezahlen muss oder nicht.

Prinzipiell muss jeder Bürger in Deutschland diese Gebühr bezahlen. Dabei handelt es sich um keine Steuer. Eine Steuer müsste ja auch gerecht angelegt sein. 18,36 Euro belasten den Armen wie den Reichen gleichermaßen. Das hört sich gerecht an, ist jedoch ungerecht: Einen Armen mit 1.000,- Euro im Monat belastet ein Betrag von 18,36 wesentlich mehr, als einen Wohlhabenderen, der 20.000,- Euro im Monat verdient. Der GEZ-Beitrag ist also ungerecht.

Wer kann sich von der GEZ-Steuer befreien lassen?

Eine Befreiung ist möglich, wenn die Person:

  1. Sozialleistungen bezieht
    • Bürgergeld (ehemals Hartz IV)
    • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • BAföG
    • Wohngeld (unter bestimmten Bedingungen)
  2. Oder wenn eine Härtefallregelung zutrifft: wenn das Einkommen sehr gering ist, aber man noch keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Die Härtefallregelung ist so geregelt, dass wenn man das Sozialminimum (derzeit 563,- Euro) + 17,50 = 583,50 Euro unterschreitet, man diesen Antrag stellen kann. Allerdings ist diese Regelung eine KANN-Leistung, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt!


Es gibt in Deutschland aber auch einen Kreis von Verweigerern, die diesen Beitrag nicht bezahlen. Auf deren Konto sammelt sich eine gewisse Schuld an, die dann irgendwann über einen Gerichtsvollzieher eingefordert wird. Wird diese Schuld nicht beglichen, so droht sogar Gefängnis.

Ob die Forderungen des Beitragsservice rechtmäßig sind oder nicht, ist seit vielen Jahren Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Dabei ist wichtig zu verstehen: Der Beitragsservice ist kein Amt und auch keine staatliche Behörde. Nach eigener Darstellung handelt es sich vielmehr um eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

NICHT RECHTSFÄHIGE GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNG bedeutet: Der Beitragsservice besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist keine juristische Person wie etwa eine GmbH, die selbst verklagt oder haftbar gemacht werden könnte. Vielmehr haben die Rundfunkanstalten eine gemeinsame Geschäftsstelle eingerichtet, die für sie organisatorische Aufgaben übernimmt, insbesondere den Einzug der Rundfunkbeiträge.

Wer rechtlich gegen einen Beitragsbescheid durch Widerspruch oder Klage vorgehen möchte, richtet diesen nicht an den Beitragsservice in Köln, sondern an die jeweils zuständige örtliche Rundfunkanstalt. Diese ist die formell verantwortliche Stelle.

Das eigentliche Problem liegt auf der Ebene der Gesetzgebung: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird von den Landesparlamenten in Landesrecht überführt und erhält dadurch Gesetzeskraft. Damit bestimmen nicht die Rundfunkanstalten oder der Beitragsservice selbst über die Rechtsgrundlage, sondern die Politik.


Jede Forderung kann juristisch rechtens werden, wenn der, der einfordert, gewisse Spielregeln beachtet. In Gegenforderung erkläre ich, wie eine Forderung eingefordert wird. Man könnte bsw einfach versuchen, den Spieß umzudrehen…

Ein Staatsvertrag ist kein Vertrag zwischen dem Staat und den Ländern, sondern ein Vertrag zwischen den Bundesländern untereinander.

Der Medienstaatsvertrag (MStV) legt die Aufgaben, Pflichten und Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtliche wie auch private Rundfunkanbieter fest. Dabei handelt es sich nicht um einen Vertrag im privaten Sinne (wie etwa Miet- oder Kaufverträge), sondern um einen Staatsvertrag zwischen den 16 deutschen Bundesländern.

Die Länder verständigen sich darin auf einheitliche Regelungen im Medienbereich. Damit der Vertrag wirksam wird, muss jeder Landtag ihn durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren. Erst nach der Zustimmung aller Landesparlamente tritt der Medienstaatsvertrag in Kraft.

Rechtlich bindet er die Länder und ergänzt deren jeweilige Landesgesetze. Er ist also kein Vertrag zwischen Bürgern, sondern ein gemeinsames Instrument der Länder zur Gesetzgebung im Bereich Rundfunk und Medien.


Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) regelt, WER den Beitrag zahlen muss, WANN er fällig wird, in welcher Höhe er erhoben wird und wer davon befreit werden kann. Wie beim Medienstaatsvertrag wird auch der RBStV von den Ländern durch Zustimmungsgesetze in Kraft gesetzt. Damit erhält er Gesetzesrang und ist rechtlich verbindlich sowie durchsetzbar.

Da der Vertrag von allen Landesparlamenten ratifiziert wurde, ist er demokratisch legitimiert. Man kann daher nicht unmittelbar gegen den Staatsvertrag selbst vorgehen. Stattdessen könnte allenfalls geprüft werden, ob der Vertrag ordnungsgemäß in Landesrecht übernommen wurde – was in der Praxis regelmäßig der Fall ist. Damit bleibt es in der Regel auch dabei.


Wie verweigert man richtig?

Es gibt leider keine richtige Verweigerung.

Der Staat hat mit dem Beitragsservice ein Konstrukt geschaffen, welches in sich stimmig ist. Dieser Beitragsservice verbucht Einnahmen von über 9 Milliarden Euro jedes Jahr. Die Politiker der Länder profitieren natürlich von diesem Apparat, da sie ihn bewilligen und deswegen „anders“ behandelt werden, als bsw Politiker von Parteien, die diesen Rundfunkbeitrag abschaffen wollen.

Die Politiker sagen dem Beitragsservice: „Ihr dürft diese Gebühr einfordern.“
Der Beitragsservice sagt uns über die Medien: „Wir haben derzeit die besten Politiker der Welt!“


Die juristische Variante der GEZ-Verweigerung

Kernstück der GEZ-Gebühr ist der MEDIENSTAATSVERTRAG.

Der Rundfunkstaatsvertrag wurde 2020 durch den Medienstaatsvertrag ersetzt.

Die Einhaltung dieses Vertrages soll Dank der GEZ-Gebühr gewährleistet sein. Stellt man nun fest, dass dieser Vertrag seitens der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten nicht eingehalten wird, könnte das als Vertragsbruch ausgelegt werden, wenn es sich um einen Vertrag handeln würde.

Ein Nicht-Einhalten eines Vertrages von einer Seite ermöglicht die Nicht-Einhaltung (Zahlungsverweigerung) der anderen Seite. Das nennt sich „Einrede des nicht erfüllten Vertrages“ (§ 320 BGB).

Im Medienstaatsvertrag unter § 11 Absatz 2 heißt es:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Auch wenn die Medien haufenweise Material liefern, welches sehr gut dazu geeignet ist, nachzuweisen, dass sie nicht neutral berichten, ist es kein Vertragsbruch, da es keinen klassischen Vertrag gibt.

GEZ-Kündigung 2025


Die Auswanderungs-Variante

Man darf nicht einfach aufhören zu bezahlen. Es bedarf angeblich einer formellen Abmeldung. Dazu gibt es auf der Website des Beitragsservice einen Button mit „Wohnung abmelden“. Darüber gelangt man zu einer Auswahl, wo man „ins Ausland ziehen“ auswählen muss. Wenn man dann zu dem Punkt „Nachweise“ kommt, so darf dieser einfach übersprungen werden.

Wenn man dies alles ausgefüllt hat, bekommt man wenige Tage später eine Abmeldebestätigung zugesandt. Damit ist man frei! Ab diesem Zeitpunkt kann man angeblich die Briefe des Beitragsservice getrost zum Altpapier legen.

Hier ein Video, welches diese Anleitung noch einmal genauer erklärt:

Hier der gleiche Typ mit aktuellerem Clip

Da der Beitragsservice aber mit dem Einwohnermeldeamt zusammenarbeitet bezweifle ich, dass diese Variante wirklich klappt.

Eigentlich:

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten (Speicherung und Verarbeitung) in der EU. Die Herausgabe privater Daten ist laut DSGVO verboten, sofern man nicht ausdrücklich einer Herausgabe zugestimmt hat.

DSGVO

In Deutschland wurde aber die DSGVO soweit aufgeweicht, dass das Einwohnermeldeamt sehr wohl dem Beitragsservice die Meldedaten übermitteln darf. Eine ganz tolle Besonderheit, die darauf wartet, von einem unabhängigen Gericht einmal überprüft zu werden.

Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Ein paar Fragen hätte ich hierzu:

  • Was ist die Gebühreneinzugszentrale für ein Unternehmen?
  • Warum darf das Einwohnermeldeamt mit einem solchen „Unternehmen“ zusammenarbeiten?
  • Wieso gilt die DSGVO nicht für das Einwohnermeldeamt?
  • Wieso muss sich das Einwohnermeldeamt NICHT an die DSGVO halten, die eigentlich für die gesamte EU gilt?

Hier der obligatorische Hinweis:

Bitte zahlen Sie weiterhin brav Ihre GEZ-Gebühr!

Propaganda ist schließlich teuer!

Michelle Michel behauptet, die Eintreibung des Rundfunkbeitrages als Steuer sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Sie hat dazu ein Buch geschrieben (hier als PDF), welches aber leider sehr mühsam zu lesen ist.


Einen anderen Weg schlägt die Rechtsanwältin Karolin Ahrens vor. Sie sagt, dass es eine Gesetzesänderung gab, dass der Gerichtsvollzieher nicht mehr vollstrecken darf. Laut ihrer Aussage ist der Festsetzungsbescheid fehlerhaft formuliert. Hier gehts zum Clip Für diesen Weg gehen Sie einfach auf www.keinrundfunkbeitragmehr.de


Ein hilfreiches Buch für einen tieferen Diskurs über das Verweigern des Rundfunkbeitrages ist dieses Buch:

Die servilen Täter von heute, die Gniffkes, Klebers, Miosgas, Sievers, Buhrows, Slomkas, Atais, Lielischkies und wie sie alle heißen, kennen aber die Geschichte und sie wissen um die Macht der Medien. Sie töten die Wahrheit vorsätzlich und ohne jede Skrupel – für einen tausendfachen Judaslohn, den selbst Judas nicht hätte annehmen wollen. Sie haben nicht einen, sie haben Millionen Menschen in der vorwiegend islamischen Welt und Zehntausende Menschen in der Ukraine auf dem nicht vorhandenen Gewissen. Die Banalität des Bösen lächelt freundlich in öffentlich-rechtliche Kameras und lässt hinter einem Vorhang aus Lügen Asow und al-Kaida die Drecksarbeit machen.

Wilfried Schmitz
Medienkritik – Juristische Texte zur Rundfunkgebührenverweigerung


Wer gemerkt hat, dass mit seinem GEZ-Beitrag Kriegspropaganda finanziert wird, ist klug. Wer deswegen der Gebühreneinzugszentrale oder seiner Rundfunkanstalt eine Kündigung seiner Bereitschaft zur Bezahlung dieser Gebühr zukommen lässt, hat zwar ein gutes Herz, aber hat das Rechtssystem leider nicht verstanden.

Das Gesetz nimmt keine Rücksicht auf die Gefühle der Bürger. Schon gar nicht, wenn es um das Eintreiben von Geldern geht.

Vielleicht sollte man diesen Trick mit „Wohnung abmelden“ doch beherzigen?

2.500,- Euro – Fall geht vor Gericht


Hier ein Beitrag von der Anstalt über die Verstrickungen der Medien

Und hier folgt noch ein Bild, welches die vier Riesen zeigt, von welchen all unsere Medien zu uns kommen: Bertelsmann, Axel Springer, Verlagsgruppe Holtzbrinck und Burda Media

Inside Digital – GEZ


Ist die GEZ-Gebühr ein Betrugsmodell?

In Artikel 1 der allgemeinen Menschenrechte heißt es „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Frei geboren, das bedeutet, dass wir von Geburt an nicht vesklavt sind. Wir sind nicht von Geburt an in einem Club als Mitglied gefangen und müssen dafür einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Sicher, wir müssen die Regeln des jeweiligen Landes achten in welchem wir geboren sind und Steuern bezahlen.

Die GEZ-Gebühr ist aber keine Steuer. Doch was ist sie dann?

Sind wir etwa doch von Geburt an im Club der GEZ-Gebühren-Zahler? Ist die GEZ-Gebühr nicht im Widerspruch mit diesem Menschenrecht, wonach wir alle frei sein sollen? Ist das ganze GEZ-Konstrukt vielleicht ein eigentlich unerlaubtes Geldeintreiben ähnlich dem Eintreiben von Schutzgeld?

Ist es nicht unsere Pflicht, derart kriminelles Handeln zu bekämpfen? Sollten wir dem nicht einen Riegel vorschieben und deren „unerlaubtes“ Treiben nicht weiters unterstützen? Wäre es nicht besser, wir würden alle gemeinsam nicht mehr bezahlen?

Fragen über Fragen


Weil ich aber nicht nur negativ über unsere Medien reden will, kommen hier meine absoluten Lieblinge:


Zahlst Du Deine Stromrechnung nicht, so stellen sie Dir dem Strom ab.

Zahlst Du Deine Wasserrechnung nicht, drehen sie Dir das Wasser ab.

Zahlst Du Deine GEZ-Gebühr nicht, so dreht Dir keiner die Medien ab. Dur sollst nach Möglichkeit weiter konsumieren. Die Schulden häufen sich geduldig an. Das ist alles.

Gehirnwäsche und Propaganda soll keinesfalls gestoppt werden. DAS sollte uns zum Nachdenken bringen!

Was wird wie GEZ-finanziert?

Wie wäre es mit einer Gegenforderung?


Bevor Sie mir aber ein Wort glauben, hier der alles erklärende Disclaimer